Trotz Mitwirkung bald wohnungslos ?

Mit dem Entziehungsbescheid des Jobcenters Hemer, machte man mich auf das Fehlen der Heiz – Betriebskosten Abrechnung aus dem Jahr 2018 aufmerksam, und versagte mir parallel für den Zeitraum ab Monat Juno 2020 bis inklusive April 2021 eine anteilige Miete in Höhe von 80,00 € monatlich.
Stellte aber im Entziehungsbescheid des Jobcenters in Aussicht, das bei Nachholung der Mitwirkung und Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen geprüft wird, ob eine Nachzahlung der einbehaltenen Gelder erfolgt.

Ende Juli erhielt ich erstmalig Anrufe meines über 80 jährigen Vermieters, der mich darauf ansprach warum denn bereits zum zweiten Mal 80 € weniger Miete gezahlt werden,und er drohte mir hier bereits mit den Worten „ Sorg dafür das „die“ mir die Miete voll zahlen oder ich schmeiß dich raus“
Binnen einer Woche faxte ich dem Jobcenter Hemer die von ihnen angeforderte Heiz & Betriebskostenabrechnung.

Die nachgeholte Mitwirkungspflicht ist anhand der zeitnahen Zusendung per Fax sowohl an das Jobcenter Hemer, als auch an die Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis erfolgt. Eine wie im Entziehungsbescheid des Jobcenter stehende Nachträgliche Prüfung des Leistungsträgers blieb entgegen der eigenen Behauptung genauso aus, wie das Nachzahlen der bisher einbehaltenen anteiligen KdU von jetzt bereits 240 €.

Bereits am 18.08.2020 also kurz nach Zusendung der Heiz & Betriebskostenabrechnung, stellte ich zwecks Vermeidung weiterer Mietschulden Nachweislich einen Antrag auf Übernahme der vollen KdU.

Mehrere Anträge meinerseits an das Jobcenter Hemer, und die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis deren Vorsitz Volker Riecke inne hat, auf rückwirkende Korrektion, und in die Zukunft gerichtet blieben offensichtlich unbeachtet. Auch mehrere Erinnerungsschreiben an die Jobcenter Geschäftsführung in Iserlohn, bezüglich der von mir gestellten Anträge mit Fristsetzung,blieben unbeachtet oder schlimmer noch wurden wissentlich Ignoriert.
(T.S.)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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