Transparente Verwaltung: PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich

„Die Piratenpartei Deutschland veröffentlicht heute Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von über 130 Jobcentern in Deutschland. Damit setzt sie das Transparenzprojekt von Harald Thomé fort. Thomé selbst konnte das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht. Er entschied sich daher am 8. Januar 2014, das Projekt aufzugeben.

„Alle Informationen, die Harald Thomé jemals veröffentlicht hat, haben ihm die Jobcenter aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) aushändigen müssen. Und sie müssten sie auf Nachfrage auch jedem anderen herausgeben. Der Versuch, ihm die direkte Weitergabe der Dokumente zu verbieten, macht doch überhaupt keinen Sinn. Das sind freie Informationen, und es ist ein Unding, dass hier noch eine rechtliche Grauzone konstruiert wird. Deswegen übernehmen wir diese Veröffentlichung, denn als Partei können wir den Einschüchterungsversuchen von Jobcentern gelassener entgegentreten als Herr Thomé als Einzelperson“, erklärt Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Am 10. Januar 2013 hat das Verwaltungsgericht Leipzig (Az.: 5 K 981/11) geurteilt, dass es im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einen Zugangsanspruch auf Jobcenter Telefonlisten gibt. Aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Jobcenters ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Informationsanspruch wie folgt begründet: „Es ist Ausdruck modernen staatlichem Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beiden Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und grade auch in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann“.

Nachdem Harald Thomé am 08.01.2014 mitgeteilt hatte, seine Listen zum 15.01.2014 vom Netz zu nehmen, spiegelten Hunderte von Usern die veröffentlichten Listen auf lokale Rechner.

Noch am 20.01.2013 erschien bei Heise ein Artikel unter dem Titel „Telefonlisten der Jobcenter sollen geheim bleiben“. Die Verfasserin schreibt: „Seine Kapitulation ist ein Sieg der Einschüchterung und der Geheimniskrämerei.“ Und weiter: „Nach Rücksprache mit einem Anwalt könnte auf Privatpersonen ein ähnliches Bedrohungsszenario zukommen wie auf Herrn Thome, weshalb die Hoffnung eher auf Organisationen oder alternativen Veröffentlichungsformen liegen dürfte.“

Am heutigen 22.01.2014 gab die Piratenpartei bekannt, dass die bereits vorhandenen und zukünftig eingereichten Telefonlisten auf eigenem Serverplatz zugängig bleiben.

Auch das Jobcenter Märkischer Kreis verweigert weiterhin die Veröffentlichung der Diensttelefon-Listen der Mitarbeiter. Allerdings ersetzt das Callcenter nicht die kompetente Betreuung durch erfahrene Sachbearbeiter.

Ein spontaner Testanruf beim Callcenter des Jobcenter Märkischer Kreis am 03.06.2013 brachte Erstaunliches zutage. Die telefonische Erreichbarkeit ist ausdrücklich auf Jobcenterkunden beschränkt. Anstelle einer kurzen, hilfreichen und fachkompetenten Auskunft erfolgte stattdessen eine Abfrage:

"Wie lautet Ihre BG-Nummer?"
" Die Nummer meiner Bedarfsgemeinschaft habe ich nicht vorliegen."

"Tut mir leid, ohne die BG-Nummer kann ich ihnen keine Auskunft geben."
" Aber ich möchte doch nur die Durchwahlnummer von XY."

"Durchwahlnummern darf ich Ihnen nicht rausgeben. Ich brauche Ihre BG-Nummer. Der Kollege ruft Sie dann zurück."
" "Können Sie mir denn wenigstens eine allgemeine Auskunft zum Bildungspaket geben."

"Ohne eine BG-Nr. kann ich Ihnen keine Auskunft geben."
" "Dann bin ich wohl in einem gewöhnlichen Callcenter gelandet. Wo ist denn Ihr Standort?"

"Wozu wollen Sie das denn wissen? Das sage ich Ihnen nicht."
" "Ich möchte einfach verstehen, was hier abgeht."

"Für ein Gespräch sind zwei Minuten vorgesehen. Ohne Ihre BG-Nummer kann ich Ihnen nicht helfen."

Fazit:
Der Anruf war nicht nur kostenfrei, sondern auch nutzlos.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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