Teuerster Landtag aller Zeiten
Andrea Defeld, Mitarbeiterin in der Pressestelle des Bundes der Steuerzahler NRW hat folgenden Pressetext zugeschickt:
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) fordert eine grundlegende Reform des Wahlrechts, das Überhang- und Ausgleichsmandate möglichst vermeidet. Der erdrutschartige Sieg der SPD bei der Landtagswahl hat dazu geführt, dass es im NRW-Landtag nun statt bislang 181 Volksvertreter 237 Abgeordnete geben wird. Die Zahl der Abgeordneten ist somit gegenüber der vergangenen Legislaturperiode um ein Drittel gewachsen. „Das deutliche Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Abgeordnetenzahl von 181 Mandatsträgern sollte zum Anlass genommen werden, die Abgeordnetenzahl und Wahlkreiszuschnitte erneut zu überdenken“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Ein reformiertes Wahlrecht könne die Steuerzahler deutlich entlasten. Der BdSt NRW schlägt vor, die Wahlrechtsreform zügig in Angriff zu nehmen, um ein unnötiges Aufblähen des Landtags auszuschließen.
Die zusätzlichen Ausgleichs- und Überhangmandate haben den Bürgern in NRW den teuersten Landtag aller Zeiten beschert. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich pro Abgeordneten auf monatlich 15.699 Euro, die sich aus 10.726 Euro Abgeordnetenbezüge plus 300 Euro Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zusammensetzen. Hinzu kommen noch 4.673 Euro Mitarbeiterpauschale und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Insgesamt betragen die Mehrkosten 10,6 Millionen Euro pro Jahr und rund 50 Millionen Euro für die gesamte Wahlperiode. Weitere Kosten könnten durch zusätzliche Räumlichkeiten und Einrichtungen entstehen. Diese lassen sich allerdings derzeit nicht quantifizieren.
Zuletzt hatte der Landtag im März 2002 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Gesamtzahl der Sitze ohne Ausgleichs- und Überhangmandate von 201 auf 181 reduziert wurde. Gleichzeitig wurde die Anzahl der Sitze, die durch direkte Wahl in den Wahlkreisen vergeben werden, von 151 auf 128 reduziert. Damit diese Verkleinerung des Parlaments wirksam werden konnte, mussten in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Wahlkreise neu zugeschnitten werden. „Die Parlamentarier sollten in einer Zeit, in der die Länderparlamente einem permanenten Bedeutungsverlust unterliegen, sowohl das Landeswahlgesetz als auch das Wahlkreisgesetz erneut reformieren“, sagt Wirz.
Autor:Rainer Tüttelmann aus Iserlohn |
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