Täuschungsmanöver mit der Hartz IV-Sanktions-Statistik

„828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass nahezu jeder Sechste der etwa 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert würde, weil er die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Tatsächlich sind aber nur höchstens 4 Prozent Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt worden. […]“

Mit einem kritischen und sorgfältig recherchierten Artikel zur Sanktionspraxis der Jobcenter wandte sich der Mitverantwortliche der Internetplattform www.nachdenkseiten.de, Wolfgang Lieb, am 26.04.2011 an seine Leserschaft.

„Die in diskriminierender Absicht in die Welt gesetzte Horrorzahl von über 800.000 ausgesprochenen Sanktionen („Trauriger Rekord“) erklärt sich, dass nur die im angenommenen Zeitraum Anzahl der Sanktionen im Verlauf, also etwa auch mehrfache Sanktionen, erfasst werden, aber nicht die Zahl der Personen, die von einer Sanktion betroffen wurden.“
Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/?p=9190

Der Verfasser verweist im Weiteren auf einen Artikel der Bildzeitung vom 18.04.2011 mit dem Titel: „Hartz-IV-Schande - Noch nie mussten so viele Stütze-Empfänger bestraft werden“ und führt weitere Quellen an, die belegen, dass selbst renommierte Medien wie „Handelsblatt“ und „Frankfurter Rundschau“ die zusammenhanglos genannten Zahlen völlig ungeprüft nachplappern. Investigativer Journalismus sieht anders aus.

Was die oberflächliche Berichterstattung verschweigt, ist die Tatsache, dass Sanktionen nach dem SGB II regelmäßig das soziokulturelle Existenzminimum der Betroffenen unterschreiten, und damit verfassungswidrig sind. Möglich wird diese Praxis nur dadurch, weil noch immer keine Entscheidung der Verfassungsrichter zum Thema Sanktion vorliegt.

Nachweisbar dokumentiert ist aber die Tatsache, dass in Widerspruchs- und Klageverfahren wenigstens 50 % aller verhängten Sanktionen als rechtswidrig abgestraft werden.

Wie die Sanktionspraxis beim Jobcenter Märkischen Kreis umgesetzt und sozialrechtlich abgeurteilt wird, kann der interessierte Leser anhand anonymisierter Dokumentationen auf der Seite http://www.beispielklagen.de nachlesen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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