Ewigkeitsgarantie
Spahn will für Bürgergeld-Sanktionen die Verfassung ändern
"In einem Interview forderte der CDU-Spitzenpolitiker Jens Spahn Verfassungsänderungen, um schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen. Doch die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verhindert dies.
CDU-Spitzenpolitiker fordert Verfassungsänderung
So sagte Spahn gegenüber dem Redaktionswerk Deutschland (RND): “Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“. Und weiter: „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, so Spahn weiter.
“Nein, das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum kann nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden”, betont hingegen die auf das Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin Luisa Milazzo aus Leipzig.
In einer aktuellen Stellungnahme, die der Redaktion vorliegt, weist die Juristin darauf hin, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden kann."
Spahn will für Bürgergeld-Sanktionen die Verfassung ändern
Das Recht auf Leben
Mit der Erklärung vom 8. Mai 1945 unterzeichneten Wilhelm Keitel für das Oberkommando der Wehrmacht und für das Heer, Hans-Georg von Friedeburg für die Marine und Hans-Jürgen Stumpff für die Luftwaffe die bedingungslose Kapitulation Nazi-Deutschlands.
Nur vier Jahre später, am 23.05.1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Ewigkeitsgarantie!
Aber jetzt kommt Jens Span . . .
Corona-Wahnsinn: Jens Spahn rutscht die Wahrheit raus
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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