Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Sozialleistungsbetrug? - Dürfen Jobcenter legal ihre Kunden betrügen?

Wenn Leistungsbezieher Einkommen oder Vermögen nicht, oder auch nur "verspätet" melden, unterstellen Staatsanwaltschaften und Strafrichter sofort Täuschungsabsicht, Irreführung, Gewinnerzielung und Schädigungsabsicht bei den Sozialbehörden.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. (Art. 3 GG)

 - Aber manche sind anders gleich.

Wenn Jobcenter ihre Kunden mit Absicht = wissentlich über ihre Rechte täuschen, anstatt rechtskompetenter Beratung über die Rechtsansprüche in die Irre führen, 
konkret bezifferbare "Gewinne" durch heimtückische Täuschung erzielen und Leistungsberechtigte mit Absicht finanziell und psychisch schädigen,
dann kümmert das keinen Staatsanwalt und keinen Richter.

"Ach, Du Scheiße! - Ist das nicht das Ende des Rechtsstaats?"

Das Rechtswörterbuch von Carl Creifeld definiert den Begriff der Betruges (StGB § 263) wie folgt:

Der äußere Tatbestand des Betrugs ist gegeben, wenn 4 Voraussetzungen erfüllt sind:
1. eine Täuschungshandlung des Täters,
2. ein dadurch hervorgerufener Irrtum des Getäuschten,
3. eine hierdurch veranlasste Vermögensverfügung des Getäuschten und
4. ein hierauf zurückzuführender Vermögensschaden.

Falsche Bescheide allein sind noch kein Betrug

Eine viel zu komplizierte Gesetzeslage, unzureichende Einweisung und mangelhafte Fortbildungen sind vermutlich die besten Helfer des vorsätzlichen. behördlichen Leistungsbetrugs.
Wenn die Geschäftsführung eines Jobcenters z.B. Mietobergrenzen vorgibt und abhängig Beschäftigte völlig unkritisch den Anweisungen der Geschäftsführung glaubt, werden sie dumm-gläubig Informationen weitergeben.

Wie ist das aber strafrechtlich zu bewerten, wenn  mündige Bürger oder Beistände von Erwerbslosenvereinen dieselben Jobcenter-Mitarbeiter darüber informieren, dass die offiziellen Mietobergrenzen nach wie vor keinen sozialrechtlichen Bestand haben? Zur Sicherung der möglichen Rechtsansprüche müssten dieselben Jobcenter-Mitarbeiter ihren Kunden zum Widerspruch und zur Klage raten, um Vermögensschädigungen zu vermeiden.

Möglicherweise muss in solchen Fällen bereits von "bandenmäßigen Betrug" gesprochen werden. - Hier sind Kriminologen und Strafrechtler gefragt. Ich bin nur Laie.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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