Soziale Hängematte
Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis
Beinahe zeitgleich mit meinem Artikel Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter MK - Am Ende siegt immer die Wahrheit über die Lüge erschien bei Come-On in Lüdenscheid ein Artikel von Olaf Moos mit dem Titel Nur in der „sozialen Hängematte“?: Vermeintlicher Betrüger vor Gericht.
Das Kernthema ist gleich, aber die Angeschuldigten sitzen auf unterschiedlichen Seiten.
"Lüdenscheid - Steht da ein durchtriebener Betrüger unter Anklage? Einer, der den Staat melkt und ansonsten in der „sozialen Hängematte“ schaukelt? Oder ist der 52-Jährige ein Opfer der Bürokratie – und hat sich nur im Dickicht aus Formularen, Anträgen und Bewilligungen verheddert?
Oder ist das Zuständigkeits-Wirrwarr in der Bürokratie das eigentliche Problem? Fragen, die nicht einmal die Strafjustiz auf Anhieb beantworten kann."
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, vom Dezember 2022 bis April 2023 zu Unrecht Bürgergeld vom Jobcenter bezogen zu haben. Der Vorwurf des Jobcenters unterstellt ihm er hätte einen neuen Minijob nicht ordnungsgemäß angemeldet. In der Folge sei es zu Überzahlungen in Höhe von 2140,85 € gekommen. (2140,85 € : 5 Monate = 428,17 €/Monat) Ein Leistungsanspruch müßte demnach auf jeden Fall weiterbestanden haben.
Aber wenn so offensichtlich noch gründlicher Recherchebedarf besteht, warum wurde überhaupt schon so übereilt eine Anklage verlesen? Hat die Staatsanwaltschaft wieder einmal völlig unkritisch Behauptungen des Jobcenters übernommen? Und ist es nicht so, dass Staatsanwaltschaften bei Betrugsvorwürfen verpflichtet sind eigene Recherchen anzustellen? Bekanntermaßen sind beim Jobcenter mehrere Mitarbeiter für ein und dieselbe Person zuständig.
Das Thema Ordnungswidrigkeiten im Jobcenter Märkischer Kreis und die Unterstellung von Sozialleistungsbetrug ist ein wiederkehrendes. Ich habe verschiedentlich darüber berichtet Und ich werde es gern weiter tun.
Auch an dem ausstehenden zweiten Verhandlungstermin würde ich gern teilnehmen, wenn mir Aktenzeichen und Termin rechtzeitig bekannt gegeben würden.
Allein die Aussage, dass der Angeschuldigte "bestimmt 20 Mal bei der Sachbearbeiterin angerufen" haben will, spricht laut gegen jede Unterstellung von Betrugsvorsatz.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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