rechtswidrige Kürzungen bei Kosten der Unterkunft
Sozialgericht kassiert Kostsenkungsaufforderung

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In einem aktuellen Beitrag  mit dem Titel Bürgergeld: Jobcenter trägt Beweislast bei unangemessene Kosten der Unterkunft  weist der Verfasser Detlef Brock auf die objektive Beweislast der Jobcenter hin die Verfügbarkeit anmietbarenen Wohnraums zu belegen.

"Das Jobcenter muss den Nachweis erbringen, dass für den Bürgergeld-Betroffenen konkret verfügbarer Wohnraum vorhanden ist, zumal die Unangemessenheit der KdUH eine Einwendung der Behörde ist.

Das Jobcenter brachte eine Hilfebedürftige in eine schwierige Notlage, denn es senkte die monatlichen Kosten der Unterkunft um ca. 330 € monatlich ab."

gegen-hartz.de

Noch immer werden Leistungsberechtigte von etlichen Jobcenter falsch beraten und durch falsche Vorgaben um konkrete Leistungsansprüche getäuscht zu werden.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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