Sozialgericht Gotha hält Strafen für Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig - das Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit

Weil das Sozialgericht Gotha Sanktionen für Leistungsberechtigte für verfassungswidrig hält, hatten mutige Richter bereits am 26.05.2015  mit einem Aussetzungs- und Vorlagebeschlusse  das Bundesverfassungsgericht angerufen. (S 15 AS 5157/14)
 
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage aufgrund von "Formfehlern" ab und machte damit bereits deutlich, dass die Existenzsicherung nachrangig gewichtet würde. 

Aber Richter Petermann vom SG Gotha besserte nach und blieb an der Seite der Geschundenen. Am 02.08.2016  legte er nach (S 15 AS 5157/14) und diesmal nahm das BVerfG die Verfassungsklage endlich an (1 BvL 7/16).
Dort liegt es nun und die Schindereien gehen weiter.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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