Analyse & Konzepte
Sozialgericht Düsseldorf - Neuss, Remscheid, Solingen – Jobcenter müssen höhere Mieten zahlen

In mehreren Entscheidungen entschied die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf am 02.10.2019 zugunsten der Kläger und wies erneut mehrere Konzepte der Hamburger Firma Analyse & Konzepte als nicht schlüssig zurück.

Betroffen waren die Konzepte des Rhein-Kreis Neuss von 2014 in der Fortschreibung zum 01.02.2017 (S 29 AS 4533/17;  S 29 AS 1037/18); Remscheid ab 01.10.2016 (S 29 AS 3925/16) und Solingen 2014 in der Fortschreibung zum 01.10.2016 (S 29 AS 3566/16).

„Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment.“

Zwar sind die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig, aber die Entscheidungen des BSG vom 30.01.2019 über die Konzepte von A & K dürften hier bereits Berücksichtigung gefunden haben.
Pressemeldung des LSG NRW vom 02.10.2019

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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