Sozialgericht Dortmund: Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt

Mit einer eigenen Pressemitteilung machte das Sozialgericht Dortmund heute auf einen Beschluss vom 09.11.2017, Az.: S 30 AS 5263/17 ER aufmerksam, indem ein Hausverbot im Jobcenter Märkischer Kreis ausgesetzt wurde.

„Das Jobcenter Märkischer Kreis ist vorläufig mit seinem Versuch gescheitert, einen Leistungsbezieher und Beistand des Vereins für soziale Rechte Aufrecht e.V. Iserlohn mit einem Hausverbot zu belegen.

Das Sozialgericht Dortmund gewährte dem streitbaren Interessenvertreter von Langzeitarbeitslosen Eilrechtsschutz in der Gestalt, dass es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Hausverbotsverfügung des Jobcenters aus Juni 2017 anordnete.“

Umweg über das Landessozialgericht

Nachdem zunächst der Versuch unternommen worden war, den Rechtsstreit an die Verwaltungsgerichtsbarkeit abzugeben, hatte das LSG NRW in einem Beschwerdeverfahren am 08.09.2017 über die Zuständigkeit des Sozialgerichts Dortmund rechtskräftig entschieden. L 2 AS 1437/17 B

aufRECHT e.V.

Die Pressemitteilung könnte als Wertschätzung unserer Arbeit verstanden werden, wäre da nicht der (kleine) Makel mit der Schreibweise. Der Verein ist unter der Bezeichnung „aufRECHT e.V. – Verein für soziale Rechte“ in das Vereinsregister der Stadt Iserlohn eingetragen, die Schreibweise ist gleichsam unser Slogan: Bei uns wird „RECHT“ groß geschrieben.

Übrigens konnten gleich nach der Aussetzung des Hausverbotes einige erste Probleme im Jobcenter kurzfristig gelöst werden.

Die Sache hat ein Nachspiel

Die Verwendung der, dem Hausverbot zugrunde liegenden Mietbescheinigungen in der im Jobcenter Märkischer Kreis vorliegenden Fassung, genügt den Vorgaben der Bundesdatenschutzbeauftragten wohl nicht. Die vom Verfasser kritisierten Sozialdatenschutz-Verletzungen fanden ein erstes zustimmendes Echo beim BfDI und stellen wohl eine weitaus größere „Störung des Dienstbetriebes“ dar, weil die Geschäftsführung von ihren Mitarbeitern fordert, regelmäßig gegen Sozialdatenschutzverletzungen zu verstoßen.

Die IFG-Anfrage ist öffentlich und jedem interessierten Bürger zugängig, die abschließende Rückmeldung des Jobcenters an die Bundesdatenschutzbeauftragte steht noch aus. Nach einer abschließenden Bewertung ist zu erwarten, dass das Jobcenter die jetzigen Vordrucke einstampfen kann.

Mietbescheinigung (Stand: 16.06.2017)
Mietbescheinigung (Stand: 2008-03-05) 
Allegro Handbuch 2014
Ein Blick in der Allegro Handbuch der BA und auf das Formular KDU zeigt welche Daten tatsächlich nur erforderlich sind.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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