Sanktionen - In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit

„50% aller Freiheitsstrafen sind rechtswidrig.“ – „50 % aller Schulnoten sind falsch.“ – 50 % aller Hartz IV-Sanktionen sind rechtswidrig.“ – 50 % aller Operationen sind unnötig“ – „50 % aller Bußgelder sind ungerechtfertigt.“

Möglicherweise könnte man eine solche Liste noch seitenlang fortführen und würde damit eine Welle der Entrüstung auslösen: „Das ist ja alles nicht wahr.“ – Und richtig eine solche Fehlerquote muss zum Umdenken zwingen. Müsste. So sollte es sein.
Leider gilt das nicht für die Sanktionspraxis gegen Erwerbslose.

In seinem Artikel „In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit“ setzt sich der Autor Lutz Hausstein genau mit diesem Thema auseinander und kommt zu erschreckenden Ergebnissen, indem er nachzuweisen versucht, wie unsere Gesetzgeber die wertvollsten Rechtsgüter im Nachkriegsdeutschland mit Füßen treten.

Er kritisiert, dass die Erwerbslosen-Inquisition obrigkeitshörig Strafen gegen benachteiligte Mitmenschen vollstreckt, dabei offen das Grundgesetz missachtet und das ohne für eigene Fehlentscheidungen selbst in Haftung genommen zu werden.

„Sanktionen – ein never-loose-Instrument der Jobcenter

Die Sanktionierungspolitik ist so konstruiert, dass sie für die Jobcenter ein völlig gefahrloses Unterfangen darstellt. Selbst wenn ohne die geringsten sachlichen Gründe Sanktionen ausgesprochen werden, bestehen für die Behörde keinerlei Gefahren, sondern nur Chancen. Da eine nicht unerhebliche Anzahl der Betroffenen die immer undurchsichtiger werdende Rechtslage nicht ausreichend kennt und selbstverständlich auch die Jobcenter nicht an deren verbesserter Kenntnis interessiert sind, legen diese Personen auch kaum den möglichen Widerspruch ein. Ein weiterer Teil der Sanktionierten ist durch die permanente Repressionsdrohung so eingeschüchtert, dass er trotz Grundkenntnissen über seine Widerspruchsmöglichkeit darauf verzichtet.“
nachdenkseiten.de

Und die freche Missachtung der Definition des soziokulturellen Existenzminimums durch das Bundesverfassungsgerichts demaskiert er mit den Worten:

Das hat auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010, welches sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze auseinanderzusetzen hatte, in mehreren Anmerkungen bestätigt. Der damalige BVerfG-Vorsitzende, Hans-Jürgen Papier, erklärte das Grundrecht „eines menschenwürdigen Existenzminimums“, welches sich aus „der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip“ ergibt, für „unverfügbar“. Dabei definiert das BVerfG das Existenzminimum keineswegs nur als die Notwendigkeiten zur Sicherung der rein physischen Existenz. Das BVerfG erklärte einen „verfassungsrechtlichen Leistungsanspruch“, welcher sowohl die physische Existenz des Menschen als auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu gewährleisten habe.

Der Wortlaut wie auch der Sinn dieser Feststellungen ist somit absolut eindeutig:

• das Existenzminimum ist definiert als die Summe aller materieller Aufwendungen, welche für die physische Existenzsicherung sowie ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben notwendig sind
• die Höhe des vollständigen Regelsatzes, welcher transparent und bedarfsgerecht zu ermitteln ist, entspricht dem Existenzminimum
• das Existenzminimum ist unverfügbar, das heißt, es darf auf keinen Fall unterschritten werden

Zum Antrag zur Abschaffung von Sanktionen im Bundestag drückt der Verfasser sein Unverständnis über die Oberflächlichkeit der Abgeordneten aus, von denen er erwartet hätte, dass die Entscheidungen der Verfassungsrichter mit größtmöglicher Aufmerksamkeit verinnerlicht worden wären. Er kritisiert die offene Ignoranz der Politiker und stellt heraus, dass nicht einmal eine Stimmenthaltung hinnehmbar sei. Vollends befremdlich sei, dass ausgerechnet die größte im Bundestag vertretene Berufsgruppe der Juristen (143 Juristen) offensichtlich „den Sinn des Grundgesetzes sowie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht erfassen können“.

Solange unsere Politiker ihre Abstimmungen gleichsam auf dem Niveau von Frühgymnastik zelebrieren („Jetzt heben wir mal alle die rechte Hand.“) und die Grundrechte frech missachten, werden sie kaum glaubwürdig ihre Bürger zur Gesetzestreue motivieren können. Gilt doch auch hier die alte Weisheit: Alles nun was ihr wollt, dass euch die Leute tun, dass tut ihr ihnen zuerst.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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