Sanktionen im Jobcenter Leipzig - Das Lebensnotwendige einfach kürzen
Das Lebensnotwendige einfach kürzen: Über 500.000 Jobcenter-Kunden wurden 2012 in Deutschland "sanktioniert". Die Gesamtzahl der Sanktionen stieg erstmals über 1 Million.
In einem lesenswerten Artikel vom 29.05.2013 geht Ralf Julke der Frage nach den möglichen Ursachen der „Hammerattacke“ nach. Dabei ist die massive Steigerung der Sanktionsstatistik des Jobcenter Leipzig unübersehbar. Julke greift auf solide Quellen zurück und zitiert Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), der sich seit Jahren mit der Auswertung der Arbeitmarktzahlen beschäftigt. Schröder schreibt aber nicht nur dpa-Meldungen ab, sondern widerlegt glaubhaft die offiziellen Veröffentlichungen.
www.biaj.de
Vor diesem Hintergrund fundierter Informationen schreibt Julke:
„Mit der Möglichkeit, auf den simplen Grundbedarf der Menschen zuzugreifen und ihn einfach zu kürzen oder ganz einzubehalten, hat die Bundesregierung nicht nur ein Instrument geschaffen, das direkt gegen die Verfassung verstößt, sie hat auch seinem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“
Auch erfährt der Leser, dass in Zielvereinbarungen der/einiger Jobcenter die Leistungskürzungen und Sanktionen bereits als festes „Einsparziel“ eingeplant werden.
www.l-iz.de
Sanktionen bleiben in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit
Jede einzelne Sanktion stellt bereits eine Unterdeckung des soziokulturellen Existenzminimums dar. Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Az. 1 BvL 1/09 vom 09.02.2010 und Az. 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 4) vom 18.07.2012 gilt „das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als garantiert. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.“
Die Bundesregierung ignoriert die Konsequenzen aus diesen Entscheidungen bisher in beispielloser Arroganz. Dabei darf als sicher gelten, dass das BverfG die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis feststellen wird, sobald das Thema endlich zur Entscheidung ansteht.
Auch in seiner Entscheidung vom 18.07.2012, Az.: 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11 hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung eine scharfe Rüge erteilt und auch Asylbewerbern endlich ein Existenzminimum zugesprochen. Mit sofortiger Wirkung ist das Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch zugrunde zu legen, der Hartz IV-Regelsatz.
Dabei sieht das Asylbewerberleistungsgesetz keine Sanktionen und keine Gegenleistungen vor.
Der traurige Rekord bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher ist eine offene Missachtung der Menschenrechte.
lokalkompass.de
Gewalt in Jobcentern ist zuerst Gewalt gegen Erwerbslose
Aber auch wenn unmissverständlich klargestellt bleiben muss, dass Gewalt gegen Jobcentermitarbeiter nicht toleriert werden kann, so gilt gleiches auch für Erwerbslose.
„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw.
Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“
Bertolt Brecht
Sanktionen – als ein Weg Menschen in ihrer Existenz zu bedrohen oder gar zu vernichten, lassen sich belegen. Beispiele rechtswidriger und existenzvernichtender Sanktionen aus dem Märkischen Kreis werden vom Verfasser gesammelt und bei Freigabe gern veröffentlicht. Außerdem wurde eine Fülle von Studien, Infos und Artikeln zu Sanktionen zufammengetragen.
klage018
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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