Richtigstellung: Ernährungskosten für Polizeihunde und Hartz IV-Bezieher

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Vor ein paar Tagen wurden in einem kurzen Bildbeitrag die Ernährungskosten von Polizeihunden und Hartz IV-Beziehern verglichen. Keck, frech, kühn.

Darin war zu sehen: 4,32 €/Tag für Hartz IV-Bezieher; 6,80 €/Tag für einen Polizeihund. Recherchen zeigen nun ein klareres Bild.

In einer Mitteilung vom heutigen Tage stellte die Datenschutzbeauftragte LZPD NRW klar, dass die Diensthundführerinnen / Diensthundführer des Landes Nordrhein-Westfalen monatlich eine Entschädigung von 85,00 Euro erhalten.

Alleinstehende volljährige Hartz IV-Bezieher hingegen erhalten seit Januar 2014 eine Ernährungspauschale (einschließlich alkoholfreier Getränke) von monatlich 138,82 € oder 4,56 € am Tag. Für Partner gelten 125,33 € (4,12 €); für 18-24jährige 111,13 € (3,65 €) usw. für angemessen.

Und mit 85,10 € (2,80 €) werden selbst Kinder bis zum 5.Lebensjahr noch mit immerhin 10 Cent (0,0033 €) mehr bezuschusst als ein Polizeihund. (Der großen Übermutter sei’s gedankt.)
fragdenstaat.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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