Rentenanpassung 2022
Renten steigen 2022 deutlich
Nach Auskunft der Deutsche Rentenversicherung werden die Renten zum 01.07.2022 deutlich steigen:
Die Renten steigen zum 1. Juli 2022 in den alten Bundesländern um 5,35 Prozent und in den neuen Bundesländern um 6,12 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 34,19 Euro auf 36,02 Euro.
"Die Renten steigen in diesem Jahr deutlich. Es wird eine der höchsten Rentenanpassungen in Deutschland seit Einführung der Rentenversicherung geben. Hierdurch wird die hohe Preissteigerung, die in diesem Jahr erwartet wird, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner abgemildert", erklärte Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt von 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 98,6 Prozent des Westwerts (bisher 97,9 Prozent).
"Rückblickend hat es für die Rentnerinnen und Rentner seit 2010 ein deutliches Plus bei der Rente gegeben. So sind die Standardrenten von 2010 bis 2020 im Westen um über 25 Prozent und im Osten über 37 Prozent gestiegen. Der Anstieg lag damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in diesem Zeitraum", führte Roßbach aus.
Kaufkraftverlust nimmt weiter zu
Aber nicht alle 21 Millionen Rentner profitieren.
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2021
Veröffentlicht von J. Rudnicka, 13.05.2022
Die Statistik zeigt die Anzahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Deutschland in den Jahren von 2003 bis 2021. Im Dezember 2021 bezogen rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Abgebildet werden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“).
Die Dunkelziffer der Leistungsberechtigten, die aus Scham auf Grundsicherung verzichten ist hoch.
Und bei der Berechnung der Grundsicherung werden Renten als Einkommen angerechnet. Die Erhöhungen bei der Rente, verpuffen bereits bei der Grundsicherung, während alle Verteuerungen in der Lebenshaltung gnadenlos durchschlagen und die Armut steigern.
Auch die Jobcenter wollen alles früh wissen . . .
(aus einem Schreiben des JC MK vom 19.05.2022)
"Aufforderung zur Mitwirkung
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
1. Kopie der Betriebskostentabrechnung für das Jahr 2021. Sollte Ihnen diese bis zur u. a. Frist noch nicht vorliegen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten.
2. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer aktuellen Rentenauskunft ein. Sollte Ihnen keine aktuelle Rentenauskunft vorliegen, fordern Sie diese bitte bei der Deutschen Rentenversicherung an.
Bitte reichen Sie diese bis 20.06.2022 ein.
Bitte beachten Sie:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I).
Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten."
Na, bei der gebotenen Dringlichkeit werden die Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung sicherlich Überstunden schieben . . .
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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