Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle lernt lesen
Rechtswidrige Rückforderung von Überbrückungsdarlehen bei Arbeitsaufnahme
Überbrückungsdarlehen sind dazu da, die Aufnahme in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und die laufenden Kosten wie Mieten, Strom- und Heizkosten auch ohne Unterbrechung weiterhin pünktlich bedienen zu können.
Während im Normalfall Lohnzahlungen erst nach geleisteter Arbeit im Folgemonat erbracht werden, um die Mittel für den Folgemonat zu decken, werden Sozialleistungen "im Voraus" geleistet. - Damit waren Probleme von Anfang an vorprogrammiert.
Vor der Arbeitsaufnahme zum 01.08.2019 wurde am 24.07.2019 ein Darlehensbescheid in Höhe von 931,09 € gewährt. Der Zahlungseingang der ersten Lohnzahlung in Höhe von 899,13 € erfolgte laut Kontoauszug erst im Folgemonat am 02.09.2019. Eine Aufrechnung im August 2019 war und bleibt somit unbestreitbar rechtswidrig.
Aber trotz eindeutiger Rechtslage versuchte das Jobcenter Märkischer Kreis über fast vier Jahre gesetzwidrig das "Darlehen" zurück zu fordern.
So wurde zunächst das Inkassounternehmen der BA beauftragt die Forderungen beizutreiben. Die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service, fungiert dabei stets als "Geldeintreiber ohne Fragen zu stellen". Dort arbeiten willenlose Befehlsempfänger, die die zugrundliegenden Sachverhalte nicht kennen.
Anders die Experten von der Widerspruchstelle. Als Fachleute wissen die Mitarbeiter in einer Vielzahl von Klagen, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen, aber als gehaltsabhängig Beschäftigte unterwerfen sie sich bestmöglich der Geschäftsführung.
Noch am 15.09.2023 hatte Fr. J.J. von der Widerspruchstelle die Klageabweisung beantragt, obwohl der Rechtsanspruch im Gesetz zweifelsfrei besteht.
Wer frustriert aufgibt, verliert.
Im vorliegenden Fall liess sich die Klägerin nicht abwimmeln. Sie forderte ihr Recht ein. Und sie setzte sich durch.
Am 15.08.2024, in einem zweiten Erörterungstermin, wurden Ihr 513,80 € Erstattung zugesprochen.
Allerdings verweigerte die vorsitzende Richterin Franz das beantragte ausführliche Urteil, und auch die Vertreterin des Jobcenters J.J. hat bisher keine Anstalten gemacht die Erstattungen gesetzeskonform gem. § 44 SGB I zu erstatten.
Eine weitere Untätigkeitsklage ist angedacht.
Sie wird Gelegenheit haben, das noch einmal nachzulesen.Qualitätssicherung im Jobcenter
"Qualitätssicherung ist im Qualitätsmanagement von Unternehmen und Behörden ein Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen."
wikipedia
Im Jobcenter Märkischer Kreis wird die "Rechtbehelfsstelle" allem Anschein nach anders deffiniert. Wissentlich gesetzwidrig! Aber anstatt fehlerhafte Bescheide der Kollegen zu berichtigen . . .
werde selbst aussichtslose Klagen provoziert. Die Fehlerquote vor Gericht spricht für sich.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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