Rechtswidrige Leistungsverweigerung beim Jobcenter Märkischer Kreis überführt
Am 23.10.2017 vollstreckte das Jobcenter Märkischer Kreis eine teilweise Leistungseinstellung wegen angeblich fehlender Mitwirkung.
Begründet wurde die Leistungssperre mit dem Vorwand eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 sei nicht beigebracht worden. Das ist nachweislich falsch. Bereits im September 2016 hatte die Widerspruchsführerin nachgewiesen, dass sie von Dezember 2014 bis Juli 2016 eine Pauschalmiete geleistet hatte. In dieser Miete waren ausdrücklich Heiz- und Nebenkosten mit enthalten.
Aufgrund der andauernden Querelen mit dem Jobcenter Hemer verlor die junge Frau ihre Wohnung und war sogar gezwungen worden sich vorübergehend wohnungslos zu melden.
Ein neuer Widerspruch wurde zwingend notwendig, weil die Jobcenter-Mitarbeiterin ein weiteres Mal eine Obdachlosigkeit provozierte. Eine Rechtsgrundlage für ihren Alleingang hatte sie nicht.
Das Widerspruchsverfahren war erfolgreich.
Wieder ein erfolgreicher Widerspruch - wieder eine fehlerhafte Bescheid-Erteilung. Weiterlesen: klage101
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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