Rechtswidrige 100 - Prozent - Sanktion führt zur Strafanzeige gegen die ARGE MK
Das Jobcenter Märkischer Kreis sanktioniert schnell, oft schneller als „erlaubt“.
Dass heißt, viele der verhängten Sanktionen sind schlichtweg gesetzwidrig.
Dies belegen etliche Entscheidungen der Sozialgerichte.
"Anlässlich einer Pressekonferenz zur Buchvorstellung „Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt“ von Dr. Wolfgang Gern und Dr. Franz Segbers beim Diakonischen Werk Hessen Nassau bezeichnete heute der frühere Sozial- und Gesundheitsminister Heiner Geißler (CDU) das Hartz-IV-Gesetz als grundgesetzwidrig. " [...]
"Die Kürzung einer Leistung unter die Höhe des Existenzminimums sei eine derart schwere Strafe, wie sie in einem Strafprozess kaum verhängt werde. Eine Strafe dürfe nämlich die Existenzgrundlage nicht entziehen."
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/heiner-geiler-hartz-iv-ist-grundgesetzwidrig3114.php
Erschreckend ist, dass sich in Argen und Jobcentern Menschen finden, die sich ohne moralische Bedenken und sich scheinbar ohne Gewissensbisse zu „Zuchtmeistern“ und „Vollstreckern“ hergeben; Befehlsempfänger in einem neuen System der Unmenschlichkeit?
Andere Mitarbeiter zerbrechen an den z.T. unmenschlichen Vorgaben, nehmen Schaden an ihrer Psyche oder quittieren den Dienst.
Dazu auch der Filmbericht:
Warum ARGEn Jugendliche systematisch abstrafen (Report Mainz, 19.07.2010)
http://www.swr.de/report/-http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6503390/1tyo2ny/index.html
In dem dokumentierten Rechtsstreit folgten Provokation, 100-Prozent-Sanktion, Hausverbot bei der Arge und eine Strafanzeige wegen Beleidigung in kurzen Schritten.
Die Sache hatte aber mehrere Haken: der Erwerbslose suchte Hilfe beim Verein aufRECHT e.V., die Sanktion war nachweislich rechtswidrig und aus der Strafanzeige wurde eine Gegenanzeige gegen die ARGE MK.
Alle Schriftsätze liegen in anonymisierter Form vor:
http://www.beispielklagen.de/klage023.html
Über die Strafanzeige gegen die ARGE MK liegt derzeit noch keine Entscheidung vor. Wenn viele mündige Bürger nachfragen, wird sich die Staatsanwaltschaft bewegen müssen.
Vor dem Hintergrund der massiven Menschenrechtsverletzungen des Nationalsozialismus, haben die Verantwortlichen das Recht zum Widerstand ausdrücklich in das Grundgesetz hineingeschrieben, für den Fall, dass neue Angriffe auf die Demokratie und die Sozialstaatlichkeit geschehen würden.
In GG Art 20 heißt es:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wenn Sie ebenfalls Ihre Stimme gegen diese Sanktionspraxis erheben möchten, können Sie dies unter der Adresse
http://www.sanktionsmoratorium.de/
tun.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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