Rechtsvereinfachungsgesetz
Auszug aus dem Newsletter von Harald Thomé:
Rechtsvereinfachungsgesetz
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In meinem letzten Newsletter habe ich den Referentenentwurf zum 9. SGB II-ÄndG bekannt gemacht. Hier nun möchte ich auf Lesefassungen zum Gesetzestext verweisen. Diese sind hier zu finden: Im Anreißertext hat Frieder Claus auch schon eine kurze Bewertung vorgenommen. [...]
Ich kann schon mal soweit was dazu sagen, dass mit dem Gesetzestext nicht das Recht vereinfacht werden soll, sondern an einer Vielzahl von kleinen Stellschrauben massiv verschärft werden soll. Sei es nun die Streichung der Arbeitsmittelpauschale, ein Aushebeln einer Reihe von BSG-Urteilen, beim Überbrückungsgeld, bezüglich der temporären Bedarfsgemeinschaft, der Anrechnung von Nachzahlungen aus einem laufenden Anspruch oder zur Anrechnung von BAföG, BAB, ABG und vieles mehr. Die Feinheiten sieht man auf dem ersten Blick gar nicht. Diese sind auch nicht aus der Gesetzesbegründung ersichtlich, man findet sie erst, wenn man sich richtig tief mit den Dingen auseinandersetzt. Es sind aber auch meiner Meinung nach offen verfassungswidrige Gesetzesänderungen enthalten. Soweit erstmal als Zwischenmeldung. Im Detail stecken im Referentenentwurf des 9. SGB II-ÄndG eine Reihe von heftigen Schweinereien drin, die so einfach nicht durchkommen dürfen. Ich möchte hier schon mal vorab alle Mitlesenden bitten, sich gegen diesen Gesetzesentwurf zu stemmen und ihn nicht durchzuwinken. Wir/ich arbeite so schnell wie möglich an der Fachstellungnahme.
Nur die Wachsamen merken, wie langsam aber sicher das Grundgesetz immer mehr ausgehebelt (nicht weiterentwickelt) wird. Zeit an Artikel 20 GG zu erinnern.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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