"Rechtsvereinfachung im SGB II"
Seit der Einführung von Hartz IV wurden mehr als 65 Gesetzesänderungen im Sozialgesetz II durchgesetzt, dreimal wies das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgeber in ihre Schranken und setzte verfassungswidrige Inhalte außer Kraft. Und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Regierung bereits Nachhilfeunterricht in Menschlichkeit geben müssen.
Jetzt verhandelt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut unter den Thema „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über Änderungsvorschläge der BA und weiterer Beteiligter. Im Tenor stehen den Erwerbslosen weitere massive Verschlechterungen und noch mehr Entrechtung bevor.
Unrecht wird zu Recht erklärt
Bereits mehrfach in der unglückseligen Geschichte des SGB II wurden Unrechtspositionen einfach umetikettiert und auch das „soziokulturelle Existenzminimum“ wurde von Jahr zu Jahr weniger Wert. Es ist nachweisbar, dass seit Einführung mit jeder „Erhöhung“ ein weiterer realer Kaufkraftverlust verbunden war.
„Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht,
wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.“
Mahatma Gandhi
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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