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Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung

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In der Alltagspraxis der Jobcenter und Arbeitsagenturen kommt es immer wieder zu möglicherweise Rechtsgrundlos eingeforderten Mitwirkungspflichten und Verträgen. Dabei wird für den Leistungsberechtigten die rechtliche Legitimation oft behauptet, aber nicht nachgewiesen.

Diese möglichen Kompetenzüberschreitungen einiger Mitarbeiter führen bisweilen zu existenzielle Bedrohungssituationen, z.B. durch eine 100%-Sanktion, die im Nachhinein, bisweilen erst nach Jahren als rechtswidrig verurteilt wird, die aber den Leistungsberechtigten in seinen Grundrechten über Jahre durchgängig verletzt hat, so dass eine strafrechtliche Verfolgung des Jobcenter-Mitarbeiters gerechtfertigt wäre.

Dieses Thema einer IFG-Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt aktuell.
Rechtlicher Status von Jobcenter-Mitarbeitern, Weisungsbefugnis und Privathaftung

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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