Psycho-Terror beim Jobcenter?

Dass die Umsetzung der Hartz IV-Gesetze nachweisbar zu gesundheitlichen Schäden bei Betroffenen führen können, ist längst bekannt. Insbesondere die Disziplinierungsmittel der Sanktionen führen häufig zu psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen.
(mehr dazu: http://www.beispielklagen.de/klage018.html#Infos )

Weniger bekannt ist der Umstand, dass die strikte Umsetzung dieser zum Teil verfassungsrechtlich bedenklichen Geschäftsanweisungen auch bei den Jobcenter-Mitarbeitern nicht ohne Folgen bleibt.
Auch die Belastbarkeit der Mitarbeiter der „Sozialbehörden“ hat Grenzen. Die hohen Fluktuationsraten im Mitarbeiterstab der Jobcenter reden für sich selbst.
Dabei ist gerade die Mitarbeiterbindung ein aussagekräftiges Kennzeichen für ein gut geführtes Unternehmen mit hohem Qualitätsstandart.

Aber immer mehr Jobcenter-Mitarbeiter müssen psychologische Hilfen in Anspruch nehmen. Das belegt z.B. eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Titel „abba - Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV"
http://www.dguv.de/inhalt/presse/2011/Q2/abba/abba_abschlussbericht.pdf

Bei einigen Leistungsberechtigten ist eine zunehmende Tendenz wahrzunehmen, dass Briefe vom Jobcenter stark als Bedrohung, und nur selten bis nie als Hilfe, wahrgenommen werden. Außerdem schildern betroffene Leistungsberechtigte, dass sie sich durch unangemeldete Hausbesuche oder Telefonanrufe von Behördenmitarbeitern belästigt fühlen.

Dabei müssen Betroffenen weder unangemeldete Hausbesuche (Unverletzbarkeit der Wohnung, Art 13 GG) noch Telefonbelästigungen hinnehmen. Lediglich die postalische Erreichbarkeit muss sichergestellt bleiben. Betroffene können vom Amt verlangen, dass Ihre Rufnummer gelöscht wird und Anrufe zu unterbleiben haben.

Bei Pflichtterminen beim Amt besteht grundsätzlich das Recht einen „Beistand“ als Zeugen (§ 13 SGB X) mitzubringen.

Solche einfache Regeln tragen nachhaltig zur Deeskalation bei.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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