Prozessbeobachter für Verhandlung am Amtsgericht Iserlohn gesucht

Am Mittwoch, 27.09.2017 um 12:30 Uhr wird vor dem Amtsgericht Iserlohn Sitzungssaal B 103 (Erdgeschoss) die Hauptverhandlung über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom 27.03.2017 (Stadt Iserlohn) verhandelt. 
Der Rentnerin war vorgeworfen worden, keinen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies war ihr nicht aufgefallen, weil sie seit vielen Jahren keines Ausweisdokumentes bedurft hatte.

Da ihre Altersrente deutlich unter dem Regelsatz liegt und sie mit der Grundsicherung nichts zu tun haben wollte, gehört sie zu dem Bedürftigenkreis, der Anspruch auf eine kostenfreie Erstellung gem. § 1 (6) PAuswGebV haben dürfte.

Gebührenbefreiung/-ermäßigung sowie abweichende Gebühren
"(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist."

Der Antrag auf Gebührenbefreiung wurde abgelehnt und die Altersarmut mit einer Bußgeldforderung weiter verschärft.

Zur Begründung wurde ausgeführt:
„Sie gaben in Ihrem Schreiben an, Empfängerin einer Rente zu sein. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Einkommen gleich oder höher ist, als der Anspruch auf Grundsicherung in Ihrem Fall wäre.
Seit 01 .01.2011 ist das für den vorliegenden Fall relevante Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches mit seinem Artikel 14 Absatz 1 in Kraft getreten.
Inhalt dieser Gesetzesänderung ist auch, dass die Gebühren für den Personalausweis in den
regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben nach § 5 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfsermittlungsgesetz- RBEG) als andere Waren und Dienstleistungen berücksichtigt sind. 
Bei diesen Dienstleistungen werden die festgelegten Gebühren von 28,80 Euro  bezogen auf 10 Jahre für den Personalausweis, die auch Hilfebedürftige zu entrichten haben, zusätzlich mit einem Betrag von 0,25 €uro berücksichtigt (daraus ergeben sich3 Euro im Jahr und für die Gültigkeit der neuen Personalausweises insgesamt 30,00 €).
 

Es ist zunächst grundsätzlich richtig, dass ab dem 01.01.2011 ganze 0,25 €/Monat zum Ansparen für einen Personalausweis aufgeführt wurden, verkennt jedoch die Tatsache, dass zur gleichen Zeit fast 20,00 € Regelleistung nur bei der Alkohol & Tabak-Pauschale gekürzt wurden.
Außerdem sind beträchtliche mathematische Schwächen erkennbar. 2011 = 3,00 €, 2012 = 3,00 €, 2013 = 3,00 €, 2014 = 3,00 €, 2015 = 3,00 €, 2016 = 3,00 €, 2017 = 3,00 €,
In 6 1/2 Jahren ergibt dies nach Adam Riese gerademal - und das gilt für alle Leistungsbezieher nach SGB II & SGB XII - 19,50 €. Außerdem fehlt noch das Ansparvermögen für ein biometrisches Passfoto. Soviel zur statistisch korrekten Ermittlung des Existenzminimums.
Außerdem wurde die Strompreisentwicklung nicht ausreichend angepasst, Leistungsberechtigte haben also mit einem gültigen Ausweis im Dunkeln zu sitzen oder das ganze Geld jedes Jahr für die Haushaltsstrompreissteigerungen zu investieren.

Wer es nicht glaubt:

Zur Abklärung dieser und weiterer Unstimmigkeiten wurde die Vorladung von Maren J. und Michael R. von der Meldebehörde der Stadt Iserlohn als Zeugen beantragt.

Hilfegesuche an Thorsten Schick (CDU) und Michael Scheffler (SPD) blieben unbeantwortet.

Ich würde mich über viele Prozessbeobachter freuen.
Der Eintritt ist frei.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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