Presseerklärung der CDU-Fraktion
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Neubau einer zweiten Gesamtschule am Standort Hennen und sieht sich in ihrer rechtlichen Einschätzung bestätigt, dass das Bürgerbegehren weder verfristet war noch anderen formalen Anforderungen nicht genügte.
Vor diesem Hintergrund ist es umso bedauerlicher, dass es in der vergangenen Schuldiskussion zu keiner einvernehmlichen Lösung hinsichtlich einer nachhaltigen Schulentwicklungsplanung gekommen ist. Leider blieben zahlreiche Gesprächsangebote der CDU ergebnislos und verschiedene Anträge an den Schulausschuss und an den Rat wurden vom sog. Bildungsbündnis aus SPD, Bündnis 90/Grüne, Die Linke und FDP nicht behandelt bzw. abgelehnt.
Aus Verantwortung den Schülerinnen und Schülern unserer Stadt gegenüber und als Konsequenz aus dem Beschluss vom 28. Dezember 2012 vom Verwaltungsgericht Arnsberg hat die CDU-Fraktion für die kommende Woche vor der am 15. Januar 2013 stattfindenden Sondersitzung des Rates zu interfraktionellen Gesprächen eingeladen. Ziel dieser Gespräche muss die Verständigung über die nun zu wählende, weitere Vorgehensweise auf Basis des Antrages der CDU-Fraktion vom 29. Oktober 2012 an den Rat der Stadt sein. Darin wurden folgende Verfahrenselemente vorgeschlagen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein ergebnisoffenes Verfahren zur Entwicklung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Gesamtkonzeptes für die Schullandschaft der Stadt Iserlohn einzuleiten.
2. Dieses Gesamtkonzept ist binnen einer Frist von 6 Monaten zu erarbeiten.
3. Bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes sollen folgende Punkte insbesondere berücksichtigt werden:
a) Am Standort Hennen soll eine weiterführende Schule erhalten bleiben.
b) Bei der Schulplanung sollen die bereits vorhandenen Schulgebäude genutzt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fachkunde externer Schulentwicklungsplaner und weiterer Schulexperten einzubeziehen. Insbesondere ist die Fachkunde der Schulleitungen aller weiterführenden Schulen der Stadt Iserlohn sowie von externen Gutachtern einzuholen.
5. Bei diesem Verfahren werden ferner beteiligt:
a) Die Stadtschulpflegschaft.
b) Das Bildungsforum Iserlohn (BFI).
c) Die Initiative „Pro. 2 Gesamtschule“.
6. Bei Bedarf wird die Begleitung dieses Verfahrens durch einen Mediator angeregt.
7. Der Rat spricht unabhängig von der Schulentwicklungsplanung eine Bestandsgarantie für die Schwimm- und Sportanlagen in Hennen aus.
Die CDU tritt für eine optimale Förderung alle Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten, Stärken und Schwächen ein und erkennt somit an, dass – zumindest für einen Übergangszeit von fünf bis sechs Jahren - mehr Gesamtschulplätze von den Eltern in Iserlohn gewünscht werden.
Autor:Rainer Tüttelmann aus Iserlohn |
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