Eingliederungsvereinbarungen - denn sie wissen nicht wie es geht
Pokerface im Jobcenter

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In ihrem unermüdlichen Kampf gegen dass krankmachende Hartz-IV-System ist Inge Hannemann eine herausragende Persönlichkeit geworden.
In einem aktuellen Beitrag Pokerface im Jobcenter vom 20.06.2021 schreibt sie abermals über eines der elementarsten Grundlagen der Jobcenter, die Eingliederungsvereinbarung.
"2005 wurde die Eingliederungsvereinbarung übrigens mit dem Ziel eingeführt einen „partnerschaftlichen Umgang zwischen Agentur für Arbeit und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen“ zu gewährleisten."

Aus einem guten Ausgangsgedanken wurde Behörden-Unsinn der seines gleichen sucht. Für juristisch unerfahrene ist die Eingliederungsvereinbarung eine Bedrohung, für Informierte ein Possenspiel. Niemand muss einen solchen "Vertrag" unterschreiben, wenn er keinen persönlichen Nutzen für sich daraus ziehen kann. Wenn das Jobcenter "Zusagen" formuliert, zu denen sie von Gesetzeswegen ohnehin verpflichtet sind, so ist das Unsinn. Wer nicht unterschreibt, bekommt weiterhin alle Leistungen wie bisher. Vielleicht bekommt er noch einmal den gleichen Text als "Verwaltungsakt" gegen den Widerspruch und falls erforderlich auch Klage zulässig ist.
Das Angebot der Jobcenter bewegt sich in etwa auf dem Niveau:
"Wenn Sie diesen Vertrag unterschreiben, dürfen Sie bei grün über die Ampel gehen."
Ohne Vertrag auch . . . 

Ihr kriegt die Kündigung, wir sichern unseren Spielplatz

Und welche Bedeutung haben Eingliederungsvereinbarungen für Jobcentermitarbeiter in der Widerspruchstelle? Die Mitarbeiter der Widerspruchstelle ziehen großen Nutzen aus der Inkompetenz der Kollegen aus der Vermittlung. Anders ist es kaum zu erklären, warum die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis es seit eineinhalb Jahrzehnten unterlassen hat die Mitarbeiter gründlich nach zu schulen, um endlich rechtssichere Eingliederungsverträge zu erstellen. Die Vielzahl der Widersprüche gegen Eingliederungsvereinbarungen sorgen für (überflüssige, nichtsnutzige) Beschäftigung in der Widerspruchstelle und wer dann noch klagt . . . produziert noch mehr Ausschuss.

"Wir garantieren Ausschuss! Mehr als 40%. Jedes Jahr." Zum Thema Eingliederungsvereinbarung gibt es inzwischen eine Vielzahl von Gerichtsurteilen. Trotzdem verweigert die Widerspruchstelle oft die kurzfristige Abhilfe und provoziert wissentlich für das Jobcenter aussichtslose Klagen.

Während Mitarbeiter der Qualitätssicherung (QS) in der freien Wirtschaft bei einer regelmäßigen Ausschussquote von 40% und mehr umgehend von ihrem Arbeitsplatz entsorgt werden, machen Jobcentermitarbeiter der Widerspruchstelle einfach weiter und beugen hundert- und tausendfach das Recht durch Vortäuschung falscher Behauptungen. 

Ein ablehnender Widerspruch vom Jobcenter Märkischer Kreis bedeutet wenig. Regelmäßig heißt es darin "Der Widerspruch konnte daher keinen Erfolg haben."  So lautet ein Textbaustein. Und regelmäßig ist in Urteilen der Sozialgerichte zu lesen "Der Kläger wurde in seinen Rechten verletzt. Der Bescheid ist aufzuheben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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