Phantomschmerzen im Jobcenter Märkischer Kreis – Hausverbote gegen Erwerbslose

Am 06.02.2015 verhängte der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Reinhold Quenkert wieder einmal ein einjähriges Hausverbot gegen einen Erwerbslosen.

Zur Begründung dieses Hausverbotes wurde von ihm vorgetragen, ein Sachbearbeiter Herbert K. habe sich durch den Mann bedroht gefühlt.

Er schreibt (ohne persönliche Kenntnis der Vorgänge zu haben):
„Ihr bedrohendes Verhalten muss ich aufs schärfste missbilligen. Der Vorfall wiegt umso schwerer, als Sie sich am 26.02.2014 bereits einmal gegenüber demselben Mitarbeiter bedrohlich geäußert hatten, so dass dieser Beratungsgespräche mit Ihnen danach häufig unter Hinzuziehung einer weiteren Person geführt hat - und auch von einer konkret bestehenden Wiederholungsgefahr ausgehen muss.“
Hausverbot

Jobcenter Märkischer Kreis als rechtsfreier Raum?

Der Unterzeichner des Hausverbots sitzt in einem Büro in Iserlohn, der Vorfall fand 5,5 km entfernt in Hemer statt. An objektiver Tatbestandanalyse ist Quenkert überhaupt nicht interessiert. Zeugen für die Anschuldigungen gibt es keine. Quenkert verzichtete darauf den Sachverhalt auf harte Fakten zu prüfen. Dem Angeschuldigten wurde keine Chance eingeräumt, seine persönlichen Aussagen zu Protokoll zu geben.

Der Erwerbslose wandte sich stattdessen unverzüglich an den Verein aufRECHT e.V. und schilderte uns seine Version. Er bereute bereits diesen Termin ohne Beistand wahrgenommen zu haben. Der Behauptung den Sachbearbeiter überhaupt bedroht zu haben, widersprach er klar. Richtig sei, dass er jedes Mal mit einem unguten Gefühl Termine beim Jobcenter wahrnähme. Auch die Unterstellung der Behauptung „Ich kriege dich, das schwöre ich.“ sei wahrheitswidrig. Somit steht zunächst Aussage gegen Aussage.

Während Quenkert unter Bezug auf einen Termin am 26.02.2014 unwissend, ohne persönliche Kenntnis von „Wiederholungsgefahr“ schreibt, war der Verfasser als Beistand in dem 10-minütigen Termin persönlich zugegen und hat darüber ein Protokoll verfasst.

Wie glaubwürdig ist Sachbearbeiter Herbert K.?

Die Frage könnte auch heißen: Wer bedroht wen?
Bereits mehrfach hat der Sachbearbeiter Herbert K. versucht den Familienvater mit konstruierten Sanktionen zu überziehen. Der Justiziar des Vereins aufRECHT e.V., RA Lars Schulte-Bräucker, konnte bisher jede rechtswidrige Sanktion erfolgreich abwenden und auch Sozialleistungsbetrug durch das Jobcenter Märkischer Kreis für die Familie abwehren.
klage045
klage059

Quenkert und seine mangelhaften Rechtskenntnisse

Aber auch der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters Märkischer Kreis hat sich bereits mehrfach durch Inkompetenz hervorgetan. So versuchte er im Oktober 2014 bei einer angemeldeten Demonstration ein Hausrecht mit Polizeigewalt einzufordern, das ihm nie zustand:

„Aber nicht die massiven Vorwürfe schwerer Grundgesetzverletzungen durch Jobcenter-Mitarbeiter gegen Erwerbslose, lösten den Polizeieinsatz aus, sondern die rechtsgrundlos behauptete Anmaßung von Hausrecht in einer Außenanlage des Jobcenters Märkischer Kreis durch den agierenden stellvertretenden Geschäftsführer Quenkert und den Bereichsleiter Operativ Hahne.“

Auch Nachfragen nach den Eigentumsverhältnissen/Mietverträge der Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis wurden rechtswidrig ignoriert, vermutlich weil Sie das vorgegaukelte erweiterte Hausrecht als Amtsanmaßung demaskiert hätte.
fragdenstaat.de

Fazit:
Das Jobcenter Märkischer Kreis hat ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem.

Update.

Jobcenter Märkischer Kreis fordert Schadensersatz vom Kunden

Und als wäre das alles noch nicht genug der Peinlichkeiten, legte der geschundene Kunde ein weiteres Schreiben des Jobcenters vom 18.02.2015 vor. Darin meldet nunmehr die Sachgebietsleiterin - Personal und Finanzen Gabriele C-S einen „Schadensersatzanspruch gegen Dritte gemäß § 24 Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur fur Arbeit (TV-BA)“ an.

Darin heißt es:
„am 28.01.2015 wurde der Mitarbeiter Herr Herbert K. im Verlauf eines Beratungsgespräches von Ihnen bedroht. Aufgrund der psychischen Belastung durch diesen Vorfall musste er sich in ärztliche Behandlung begeben und wurde vom 29.01.2015 bis zum 06.02.2015 arbeitsunfähig geschrieben. Für diesen Zeitraum erhielt mein Mitarbeiter Gehalt im Krankheitsfall und sonstige Bezüge.“
Schadensersatzanspruch

In unseren Sprechzeiten haben wir ja schon manches über diesen Sachbearbeiter H.K. gehört und wir glauben auch nicht leichtfertig alles, was uns erzählt wird, weil persönliche Wahrnehmung, Wut und Verzweiflung, aber auch unzureichende Rechtskenntnisse immer wieder zu Fehlbewertungen führen. Aber auch unter Würdigung einiger weniger neutraler Aussagen, ist H.K. außergewöhnlich häufig wegen einer provozierenden Haltung, kleinkarierter Sonderwünsche und rechtswidriger Sanktionen auffällig geworden.

In all den Jahren in meiner Arbeit habe ich nie zu hören bekommen, dass sich die Geschäftsleitung des Jobcenters oder auch nur ein Mitarbeiter bei seinen Kunden für rechtswidrige Sanktionen oder Leistungsweigerungen entschuldigt hat. (In minderschweren Dingen kam dies vereinzelt vor. Dafür zolle ich diesen Mitarbeitern aufrichtigen Respekt.)

Hartz IV setzt seit Einführung auf Schikane

Schon die Unternehmensberatung von Roland Berger (Mitglied der Hartz-Kommission) hatte 2006 empfohlen:

"Der durch mehr und mehr Aufgaben getriebene [Jobcenter-] Mitarbeiter
soll den Druck auf die Erwerbslosen übertragen und diese treiben."

zit. bei "A wie Asozial" von Franziska Reif & Tobias Prüwer (2014), S. 43/44

Wir lassen möglichst Fakten sprechen: z.B. die Klage- und Widerspruchsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und auch der Sozialgerichte. Darum wissen wir auch, dass die Qualitätssicherung der Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis eine Fehlerquote zwischen 40% und 50% ausweist. Und das seit fast zehn Jahren unverändert. Bei einer solchen Ausschussquote kann keine Firma im wirklichen Leben am Markt bestehen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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