Iserlohner tragen Maske
Ordnungsamt hat nur wenige Beanstandungen

Insgesamt 50 Schilder weisen in Iserlohn und Letmathe auf die Maskenpflicht hin. | Foto: Stephan Faber
  • Insgesamt 50 Schilder weisen in Iserlohn und Letmathe auf die Maskenpflicht hin.
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Seit dem 4. November gilt in den Innenstädten von Iserlohn und Letmathe die von der Stadtverwaltung verfügte Maskenpflicht. Deren Einhaltung wird regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert. Dessen Fazit lautet, dass sich die Bürger überwiegend an die Regeln halten.

Von Vera Demuth

50 Schilder hat die Stadtverwaltung angebracht, um darauf hinzuweisen, dass man zurzeit in den Innenstadtbereichen von Iserlohn und Letmathe nur mit Mund-Nase-Bedeckung unterwegs sein darf. Zudem standen die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicediensts (OSD) an neuralgischen Punkten, wie Unnaer Straße und Schillerplatz, als die Pflicht eingeführt wurde, um die Bürger zu informieren und Infozettel zu verteilen. Anscheinend mit Erfolg, denn bisher hat der Bereich Sicherheit und Ordnung in diesem Monat nur drei Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt (Stand 23. November).
Insgesamt gab es im November bislang 24 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung. Neben den drei Fällen wegen Nichtbeachtung der Maskenpflicht stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes 20 Verstöße wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes bei insgesamt vier Gruppen fest und leiteten ein Verfahren ein, weil sich in einem gastronomischen Betrieb Gäste befanden.

Tägliche Kontrollen

Täglich kontrolliert der Bereich Sicherheit und Ordnung, ob die Coronaschutzverordnung eingehalten wird. "Es gibt insgesamt elf feste Mitarbeiter im Ordnungs- und Servicedienst. Diese sind im Zweierteam im Einsatz", teilt Bereichsleiterin Angela Schunke schriftlich auf Anfrage des Stadtspiegels mit. Um den OSD zu verstärken, werde bei Bedarf jedem Mitarbeiter des OSD ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes an die Seite gestellt.
Bei seinen Kontrollen in den Innenstädten von Iserlohn und Letmathe trifft das Ordnungsamt überwiegend auf Menschen, die sich an die Regeln halten. "Personen, die dies nicht tun, werden zunächst angesprochen und informiert", erläutert Schunke. Wer sich uneinsichtig zeigt, muss mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Das Nichttragen einer Mund-Nase-Bedeckung schlägt mit einer Verwarnung in Höhe von 50 Euro zu Buche. Beim Verstoß gegen das "Kontaktverbot", das heißt wenn Menschen im öffentlichen Raum mit anderen Personen als den Angehörigen des eigenen oder eine weiteren Hausstands zusammentreffen, muss jeder Beteiligte ein Bußgeld von 250 Euro zahlen. Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Iserlohner Ordnungsamt insgesamt 112.540 Euro an Verwarnungen und Bußgeldern verhängt.
Ausnahmen bei der Maskenpflicht gelten für Kinder bis zum Schuleintritt sowie für Menschen, die einen ärztlichen Attest nachweisen können. "Essen, trinken und rauchen sind nicht erlaubt", erklärt Angela Schunke, dass hierfür keine Ausnahmen gestattet sind.

Hier gilt die Maskenpflicht

Die Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen von Iserlohn und Letmathe gilt täglich von jeweils 8 bis 20 Uhr.
- Iserlohn: im Bereich der engeren Innenstadt, begrenzt von den Straßen Theodor-Heuss-Ring, An der Isenburg, Konrad-Adenauer-Ring, Hohler Weg und Kurt-Schumacher-Ring.
- Letmathe: in den Bereichen der Hagener Straße sowie den Straßen zum Volksgarten, Reinickendorfer Straße, Friedensstraße, Marienstraße und Marktstraße jeweils zwischen Hagener Straße und Overwegstraße.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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