Untätigkeits- und Leistungsklage
Ohne Sozialklagen, keine Leistungen . . . beim Jobcenter Märkischer Kreis?
Nachdem eine Leistungsberechtigte über etliche Monate auf Ihre Leistungen wartet, wurde heute ein Verfahren im Einstweiligen Rechtschutz beantragt. Mit der der Einschaltung des Sozialgericht Dortmund ist das Jobcenter nunmehr gezwungen das bisherige Behördenverhalten dem Sozialgericht darzulegen.
Die Sachbearbeiter im Jobcenter haben gesetzliche Vorgaben um sicher zu stellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum jederzeit hinreichend sichergestellt ist.
Keinem Vermieter ist es zuzumuten fünf Monate auf Mieten vom Amt zu warten.
Seit drei Monaten ohne Strom!
Allerdings erhärten sich die Indizien, dass die Unterstellung "fehlender Mitwirkung" die abgeschafften Sanktionen ablösen sollen.
Warum sich immer wieder Mitarbeiter finden, die dermaßen nachhaltig die Hilfeleistungen verweigern ist kaum nachvollziehbar.
Hilfe geht anders.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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