Rechtsbrechung in Deutschland
Ohne Ansehen der Person - oder Person ohne Ansehen?

2Bilder

Der Strompreis in Deutschland ist der höchste in ganz Europa.
Die Bedarfsunterdeckung in der Regelsatzberechnung hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2010, 2012 und 2014 angemahnt, aber in die Freiwilligkeit der Bundesregierung gestellt. 
Eine angemessene Entlastung der Bürger erfolgte nie.

Ganz anders bei dem am 17.06.2017 veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgericht  (v. 13.04.2017, Az. 2 BvL 6/13 zur  Brennelementesteuer, die zwischen 2011 und 2016 gezahlt werden musste, wenn in Reaktoren ein neues Brennelement mit Uran oder Plutonium eingesetzt wurde.

Die Steuer lief zum Ende des Jahres 2016 aus und wurde für die Kraftwerke, welche noch bis 2022 laufen, nicht verlängert. In den sechs Jahren ihrer Geltung brachte die Steuer dem Bund insgesamt 6,285 Milliarden Euro ein.

Die Energiekonzerne gaben diese Kosten aber zu 100% an die Endverbraucher weiter. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17.06.2017 beanspruchen die Energiekonzerne das Geld für sich ohne die Rückerstattung der nunmehr unzulässigen Kostenweitergabe zu erwägen.

So manches Mal verliert der geübte Blick auf das Detail den Gesamtzusammenhang aus den Augen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.