Offener Brief an MdB Voßbeck-Kayser
Sehr geehrte Frau Voßbeck-Kayser,
vor einem Jahr, am 17.03.2014, waren Sie bei der Ausschusssitzung zur Petition von Frau Inge Hannemann für die Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen zugegen und engagierten sich in Ihrem Beitrag für die Abwehr von Sozialleistungsmissbrauch.
(Video von 16:24-17:26)
Wörtlich sagten Sie:
„Ich darf mich Ihnen kurz vorstellen. Bevor ich hier Mitglied des Bundestages war, habe ich viele Jahre im Gesundheits- und Sozialbereich gearbeitet. Und die Zusammenarbeit mit den Jobcentern ist mir aus meiner beruflichen Tätigkeit bekannt.
Die Gewährung von Leistungen beruht ja bei uns auf dem Solidaritätsprinzip. Dieses Solidaritätsprinzip ist ja auch ein grundlegendes Prinzip unseres Zusammenlebens. Es besteht aus Geben und Nehmen, Rechte und Pflichten. Und welche Maßnahmen halten Sie jetzt, wenn Sie sagen im Arbeitslosengeld II Sanktionen sollen wegfallen, für geeignet oder würden Sie einsetzen, um Missbrauch zu verhindern?“
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Ihre Frage an Frau Inge Hannemann, welche Maßnahmen Sie einsetzen möchte, um Sozialleistungsmissbrauch zu verhindern, gebe ich Ihnen heute mit neuen Akzentuierungen zurück und bitte um ausführliche Beantwortung.
Seit Jahren dokumentiere ich in einem privaten Projekt etliche Sanktionen, die das Jobcenter Märkischer Kreis rechtswidrig gegen Leistungsberechtigte vollstreckt hat. Eine eigene Sanktion hatte ich Ihrem Petitionsausschussbereits am 03.03.2011 zur Kenntnis gebracht (Pet 4-17-11-81503-020279), ohne dass Sie eigenverantwortlich der offenen Rechtsbeugung entgegengetreten sind. Am 10.09.2013 wurde die Petition abgewiesen.
Allerdings hat das Sozialgericht (S 28 AS 6103/10) inzwischen meine Rechtsposition bestätigt und das Jobcenter Märkischer Kreis zur Zahlung verurteilt.
Die vorenthaltenen Sozialleistungen wurden nach drei Jahren dann auch endlich nachgezahlt, allerdings erst nachdem mit Pfändungsankündigung gemahnt wurde.
schwerwiegende Vorwürfe
Aber eine Vielzahl weiterer Indizien belegen schwerwiegende Vorwürfe gegen die derzeitige Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis. Sie reichen von möglicher Veruntreuung von Steuermitteln, über irreführende Falschaussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft in zwei Strafverfahren gegen den Unterzeichner, bis zur Unterdrückung von Beiständen und Sozialleistungsmissbrauch gegen Leistungsberechtigte.
Die Vergabepraxis von Lebensmittelgutscheinen wird nicht gesetzeskonform ausgeübt und von vielen Leistungsberechtigten als zutiefst demütigend empfunden und nicht einmal die Wahrnehmung des Hausrechts entspricht den Gepflogenheiten öffentlicher Einrichtungen.
AufRECHT bestehen – Kein Sonderrecht im Jobcenter
Sehen Sie, lesen Sie.
Mein Anfrage an Sie lautet heute: Welche Schritte werden Sie jetzt einleiten, um die Vielzahl von Missbrauchsvorwürfen gegen die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis – Ihr Kreis – einzudämmen, nachdem ich Ihnen jetzt eine Fülle von Fakten darbiete?
beispielklagen.de
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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