Jobcenter-Versteher
Observationen von Hartz IV Beziehern durch Jobcenter rechtswidrig
Nur wenige Monate nach der Einführung von Hartz IV, oder besser dem Arbeitslosengeld II, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unter dem Titel "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat"ein 33seitiges Hetzpamphlet herausgegeben.
"Hausbesuche bei Hartz IV Beziehern finden nach wie vor statt. Der Ermittlungsdienst der Jobcenter prüft dabei, ob beispielsweise die gemachten Angaben des Leistungsbeziehenden zu einer Wohngemeinschaft statt einer Bedarfsgemeinschaft richtig waren. Immer wieder überschreiten die Jobcenter dabei ihre gesetzlichen Befugnisse."
Eine fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wies vor einigen Jahren die Außendienstmitarbeiter der Jobcenter dazu an, Hartz IV Beziehende mit nachrichtendienstlichen Mitteln regelrecht auszuspähen.
Observationen von Hartz IV Beziehern durch Jobcenter rechtswidrig
"Neue fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II – gegen Arbeitslosengeld II Empfänger. BA erlaubt u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen
Mit Wirkung vom 20 Mai 2009 hat die BA eine neue Weisung für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II (Hartz IV) herausgegeben. Auch diese strotzt wieder vor Anweisungen zu rechtswidrigen Datenerhebungen und Leistungsverweigerungen, die umfassend erweitert wurden – von bisher 2 auf 6 Seiten."
Hartz IV: Neue BA Anweisung erlaubt Observation
25.06.2015 von gegen-hartz.de
Wenn das Jobcenter über die eigene Kompetenz hinaus tätig wird, kann die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten sehr hilfreich sein. Die Antworten verändern sich schnell.
"Erhebung von Daten durch einen Fragebogen:
Das Jobcenter teilt mit, dass eine Vielzahl der indem Formular enthaltenen Fragen für die Erfüllung der Aufgaben nach, dem SGB nicht erforderlich seien. Zudem seien Sie nicht über die Folgen einer Nichtbeantwortung der Fragen belehrt worden"
"Abschließend ist festzuhalten; dass sich das Jobcenter bei der Speicherung von Ergebnissen eines Hausbesuches auf die während des Hausbesuches mit den Betroffenen besprochenen Tatsachen beschränken sollte. Die Speicherung von Tatsachen, die für die Aufgabenerfüllung des Jobcenters nicht erforderlich sind, ist nicht zulässig. Ich werde das Jobcenter über das Ergebnis meiner Prüfung unterrichten."
unzulässiger Fragebogen, (S. 6-13)
Datenschutz JC Krefeld 23.03.2015
THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT
Pressemitteilung
25. November 2010
Verdeckte Ermittlungen durch sog. Sozialdetektiv grundsätzlich unzulässig "Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat in zweiter Instanz aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung die verdeckte Datenerhebung durch einen Außendienstmitarbeiter der Stadt Eisenach ("Sozialdetektiv") für rechtswidrig erklärt."
2010-11-25 Vorsicht Schnüffler
Staat observiert Hartz IV Empfänger, 03.09.2009, Panorama, 9.35 min
Arge Kreis Viersen,
Tempelhof-Schönefeld
Wie Behörden Hartz IV Empfänger überprüfen, mdr, 08.05.2013,
2
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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