Amtsgericht Iserlohn
Obergerichtsvollzieher veranlasst Haftbefehl wegen 7,00 €
Update nach einer Beschwerde des Landgericht Hagen
Kaum volljährig und schon auf der "Fahndungsliste".
- Wegen gerademal 7,00 € erließ das Amtsgericht Iserlohn durch die Richterin Borgers einen Haftbefehl in einer Zwangsvollstreckungssache.
"Auf Antrag des Glaubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet (§ 802g ZPO)"
Das Amtsgericht Iserlohn steht unter der Leitung von Direktor Volker Borchert.
Ohne zunächst der erbetenen Sachauskunft nachzukommen, beantragte Obergerichtsvollzieher Hardy Hoffmann die Ausstellung des Haftbefehls.
Weder ein Mahnschreiben noch ein Vollstreckungsbescheid war dem jungen Mann je zugestellt worden. Er hat auch bis heute keine Kenntnis von dem tatsächlich erhobenen Vorwurf und erhielt auch auf unsere Nachfragen keinerlei Informationen, um was es geht.
Das Landgericht Hagen widerspricht dem Vortrag mittels Beschwerde:
"Auf Nachfrage des Schuldners hat der Gerichtsvollzieher sich um die Beschaffung von Kopien der Unterlagen bemüht und diese nach Erhalt dem Schulder bzw. dem Autor des Artikels für den Schulder überreicht. Hierauf hat der Schuldner auch die in der Hauptsache geschuldeten 7 Euro gezahlt. Der weitere Verfahrenslauf beruht allein darauf, dass der Schuldner zunächst weiter nicht bereit war, die inzwischen angefallenen erheblichen Verfahrens- und Vollstreckungskosten der Gläubigerin, mit deren Beitreibung der Gerichtsvollzieher ebenfalls beauftragt war, zu zahlen. Darüber hinaus hat der Gerichtsvollzieher dem für den Schuldner auftretenden Verfasser des Artikels in einem persönlichen Gespräch den Hintergrund, die Rechtsgrundlagen und die weiteren Schritte der von ihm vorgenommenen Maßnahmen im Einzelnen erläutert.“
(Gegendarstellung)
Dieser Darstellung kann ich als Gesprächsbeteiligter nicht beipflichten. Aus den (erst später erhaltenen) Aktenauszügen geht zweifelsfrei hervor, dass sowohl Mahnungen, als auch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht an den Schuldner, sondern an die leibliche Mutter adressiert war, bei der er nie gewohnt hatte.
Weder die Rechtsstelle der Stadt Iserlohn, noch der Obergerichtsvollzieher Hardy Hoffmann, noch die Richterin Borgers wussten anscheinend warum sie was tun.
Zuhören und helfen wollten sie nicht. Ob sie jetzt mitlesen?
Auch dieser Behauptung widerspricht das Gericht in der Beschwerde. Dort heißt es:
"Es ist eine unzutreffende Tatsachenbehauptung, der Gerichtsvollzieher habe nicht „zuhören wollen“. Das Gegenteil ist richtig. Er hat dem vom Verfasser für den Schuldner vorgetragenen Anliegen nicht nur zugehört, sondern den Fall sogar für die Beteiligten umfassend erläutert. Dass Gerichtsvollzieher und Richterin dem Schuldner nicht hätten „helfen wollen“ ist ebenfalls unzutreffend.
Der Gerichtsvollzieher hat durch seine ausführlichen Erläuterungen alles ihm Mögliche getan, dem Schuldner zu helfen. Über die damit geleistete Hilfe zum Verstehen des Verfahrens, damit die notwendigen Schritte ergriffen werden können, ist es dem Gerichtsvollzieher und der Richterin weder gestattet noch möglich, dem Schuldner „zu helfen“. Ihre gesetzliche Aufgabe ist es vielmehr, die bei ihnen gestellten Anträge unparteiisch und nach Recht und Gesetz zu bearbeiten, wie hier geschehen.“
"Fresse halten! Zahlen Sie einfach und stellen sie keine Fragen warum?"
So erlebt der Betroffene dies Possenspiel.
Und trotz weiterem Klärungsbedarf veranlasste der Herr Obergerichtsvollzieher zusätzlich eine Eintragung "nicht in die Schufa".
Bleibt nur die Meinungs- und Pressefreiheit.
Warum ich weiß, wovon ich schreibe? – Weil ich die Dokumente und Schriftwechsel bestmöglich recherchiere und anonymisiert zum Mitlesen zur Verfügung zur stelle.
klage129
(Ps. ich schreibe nicht im Namen irgendeines Volkes. Ich schreibe hier für einen jungen Mann, der eine Chance für sein Leben verdient.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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