Notruf in der Polizeizentrale Iserlohn wegen Tesafilm und Wäscheleine – Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis erkennt Gefahrenpotenzial
Polizei fordert die sofortige Entfernung von Tesafilm ohne Bekanntgabe einer Rechtsgrundlage
Unter dem Motto <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://plus.google.com/photos/109972449459397915142/albums/6063812930063276769">„AufRECHT bestehen – keine Sonderrechte im Jobcenter!“</a> beteiligte sich der Verein aufRECHT e.V. ein drittes Mal an der bundesweiten Kampagne gegen Missstände in Jobcentern. Die angemeldete Aktion fand direkt vor dem Jobcenter Märkischer Kreis in Iserlohn statt und musste die Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Anstelle eines angemessenen Pavillons musste ein Info-Tischchen genügen und aus den „Hartz IV-Stolpersteinen“ wurde eine „Hall of Blame“ (Halle der Schuld). An einer blauen Wäscheleine waren etliche Kleiderbügel aufgehängt an denen eine Vielzahl von nachgewiesenen Rechtsverstößen des hiesigen Jobcenters angezeigt waren.
Z.Bsp.
# Existenzvernichtung durch rechtswidrige 100%-Sanktionen
# Leistungen werden grundlos verweigert
# Erstrittene Leistungen werden nicht ausgezahlt
# Demütigung durch Lebensmittelgutscheine ohne Rechtsgrundlage
# Das Jobcenter Märkischer Kreis fördert die Zunahme der Obdachlosigkeit durch Leistungsverweigerung
# Kunden werden über Leistungsansprüche getäuscht
# Das Jobcenter Märkischer Kreis verschleppt Widersprüche und provoziert Klagen
# Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert Einsparungen durch erzwungene Umzüge
# Steuerverschwendung von ca.15 Millionen € bei 1-€-Jobs nachgewiesen
# Leistungsbetrug 198,98 € nachgewiesen – JC verweigert Zahlung
Viele der knappen Aussagen wurden von etlichen Passanten bestätigt. Nicht eine vom Jobcenter widerlegt.
Aber nicht die massiven Vorwürfe schwerer Grundgesetzverletzungen durch Jobcenter-Mitarbeiter gegen Erwerbslose, lösten den Polizeieinsatz aus, sondern die rechtsgrundlos behauptete Anmaßung von Hausrecht in einer Außenanlage des Jobcenters Märkischer Kreis durch den agierenden stellvertretenden Geschäftsführer Q und den Bereichsleiter Oparativ H.
Der erste Polizeibeamte am „Tatörtchen“ kam per Kraftrad und erteilte Befehle. Als er jedoch nach einer Rechtsgrundlage für seine Forderung gefragt wurde und ihm der Unterschied zwischen Hausrecht in privaten und öffentlichen Gebäuden erläutert wurde, war er umsichtig genug, um nach Verstärkung nachzusuchen. So kamen drei erfahrenere Beamte hinzu, die allerdings keine verwaltungsrechtlich sichere Rechtsgrundlage für die Forderung beibringen konnten.
<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://plus.google.com/photos/109972449459397915142/albums/6065240125615232337?banner=pwa">Bilder vom „Tatörtchen“</a>
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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