Neues aus der Augsburger Puppenkiste: Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft

„Ein Angler hat zwei Barben und eine Forelle aus dem Lech gefischt – ohne Berechtigung. Er war blank und hatte Hunger. Trotzdem wurde er verurteilt.“

Wie die Augsburger Allgemeine in ihrer Onlineausgabe vom 21.12.2015 berichtete, wurde unter dem Vorsitz der Richterin Steinhauser ein 61jähriger Hartz IV-Bezieher zu 675 Euro Geldstrafe (45 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt, weil er drei Fische in der Lech gefangen hat, ohne eine gültige Jahres- und Tageskarte des Lechfischereivereins Augsburg e.V. zu besitzen.

Der Verfasser des Artikels, Klaus Utzni, schreibt weiter:
"Der Aussiedler Franz, stolzer Inhaber eines staatlichen Fischereischeins, beteuert, er habe nicht gewusst, dass man zum legalen Angeln auch einen Berechtigungsschein für das jeweilige Gewässer haben muss. Und das wäre in diesem Fall eine Jahreskarte für 270 Euro des Lechfischereivereins gewesen. Hatte er aber nicht. Pech für ihn, dass er an zwei Tagen von einem Mitglied des Vereins beobachtet und dann angesprochen worden war. Einmal hatte er zwei Barben, Länge 50 Zentimeter, in einer Plastiktüte verstaut, beim anderen Mal war es eine Forelle, an die 35 Zentimeter groß."
augsburger-allgemeine.de

Die Staatsanwaltschaft nahm sich pflichtbewusst des Verbrechens an und erließ einen Strafbefehl über 1150 Euro wegen Fischwilderei. Der Wert der geangelten Fische liegt wahrscheinlich unter 25,00 €.

Aber Gesetz ist Gesetz.
"Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: Strafgesetzbuch, Paragraf 293

Im Normalfall werden solche Verfahren„beim ersten Vergehen eingestellt“.
Nicht bei der Augsburger Richterin. Immerhin wurden hier nachweislich drei Fische gefangen.

Inzwischen wurde das Urteil im Volltext angefordert.
fragdenstaat.de

Besonders Besorgnis erregend erscheint dabei die Reaktion auf solche Vorgänge. Z.B. im Erwerbslosen Forum Deutschland.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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