Neue Täuschungsmanöver der BA: Zahl der Hartz-IV-Sanktionen erstmals seit vier Jahren gesunken

Nürnberg. „Erstmals seit vier Jahren ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger rückläufig. Im ersten Quartal 2013 bestraften die Jobcenter insgesamt 233.835 Mal Bezieher von Grundsicherung mit der Kürzung von Hartz-IV-Leistungen, wie die Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mitteilte.“ (dpa)
berliner-zeitung.de
Als Gründe für den derzeitigen Rückgang der Sanktionen vermeldet die Pressesprecherin verbesserte Beratungsqualität, Überzeugungsleistung der Jobvermittler bei den Eingliederungsvereinbarungen, und auch vermehrte Telefonkontakte mit jungen Erwerbslosen.

Die dpa-Meldung wurde zumeist ungeprüft und unkommentiert verbreitet.
Der Bildungsauftrag der Presse setzt allerdings eigenständige Recherche und sachliche Aufbereitung von Fakten voraus.

Eine Überprüfung des Wahrheitsgehaltes solcher Selbstdarstellungen der Bundesagentur für Arbeit ist dringend geboten. Wie der Spiegel in seiner Ausgabe vom 23.06.2013 unter dem Titel „Mit allen Mitteln“ bekannt gab, hatte der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht vom 07.11.2012 (Gz.: VI 3 – 2011 - 0116) schwere Vorwürfe der Statistikmanipulation erhoben.

Die offizielle Herausgabe des Prüfberichts wurde verweigert fragdenstaat.de, die Bekanntgabe konnte aber dennoch nicht verhindert werden. harald-thome.de

Die Beratungsqualität lässt oft zu wünschen übrig

Dieser Bericht des Bundesrechnungshofes, Inge Hannemann und weitere Jobcentermitarbeiter geben dem interessierten Leser kleine Einblicke in die tatsächliche Beratungsqualität und das Beratungsangebot der Behörden. Die durch die geschilderten Erfahrungen werden von Erwerbslosenberatungsstellen und Sozialrechtlern durchaus bestätigt.
Demnach beschränkt sich die Beratung der Kunden zu oft auf deren Verpflichtungen und verschweigt die Rechte Betroffener. Die Vermittlung in Jobs, die es definitiv nicht gibt, ist ein Widerspruch in sich. All zu oft beschränkt sich die Vermittlung auf Leiharbeit, nutzlose Trainingsmaßnahmen und Beschäftigungsprogramme. Die Terminversäumnisse spiegeln u.a. den geringen Nutzwert für die Kunden wieder, die mangelnde Nachfrage passt zum fehlenden Angebot. Zudem konzentriert sich die Beratung auf die Arbeitsmarkt nahen Kunden, die auch ohne Einschaltung der Jobcenter bestmögliche Chancen haben.

Die meisten Eingliederungsvereinbarungen sind nichtig

Auch das Argument der sinnvollen Eingliederungsvereinbarung geht fehl. „Jeder Hartz-IV-Empfänger wird durch das Jobcenter aufgefordert, eine so genannte Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Inhalte werden dabei in aller Regel allein durch das Jobcenter festgelegt. Verstößt der Hartz-IV-Empfänger gegen eine der festgelegten Verpflichtungen, werden schnell Sanktionen in Form von Leistungskürzungen verhängt. Dabei sind die meisten Eingliederungsverein-barungen nichtig Inhalte dürfen nicht einseitig durch Jobcenter festgelegt werden. Folge ist, dass die vom Jobcenter ausgesprochenen Sanktionen rechtswidrig sind.“
123recht.net

In Beratungsgesprächen berichten Betroffene immer wieder davon, dass sie unter Androhung von Leistungseinstellung zur Unterzeichnung gezwungen wurden. Nicht wenige beschreiben diese Existenzbedrohung als Nötigung. Einen Zwang zur Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung gibt es nicht.

Verfolgungsbetreuung

Auch der dritte Einwand „dass wir vor allem jungen Leuten hinterhertelefonieren“ geht eher fehl. Zu der Angst vieler Erwerbsloser vor Einladungen und Post vom Jobcenter kommen nunmehr vermehrt die Belästigung und der zumeist unerwünschte Einbruch in die Privatsphäre Betroffener. Mag auch im Einzelfall die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kunden ausdrücklich gewünscht sein, so schildert eine Vielzahl von Erwerbslosen, dass sie solche Anrufe als Belästigung empfinden. Der Antrag auf Löschung der Telefondaten beim Amt kann rasche Abhilfe schaffen. Die postalische Erreichbarkeit ist völlig ausreichend.
de.wikipedia.org - Verfolgungsbetreuung

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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