Neue Schlappe für Analyse & Konzepte - Sozialgericht Kassel
In einer Pressemitteilung vom 28.11.2017 berichtete die erfolgreiche Anwaltskanzlei Adam über einen weiteren vorläufigen Sieg über die Vorgaben der Unterkunftskosten.
Jobcenter Werra-Meißner unterliegt in Eilverfahren vor dem Sozialgericht Kassel wegen Kosten der Unterkunft bei Existenzsicherungsleistungen
In dem langjährigen Streit um die Angemessenheitsgrenzen bei Kosten der Unterkunft (KdU) für Sozialleistungsempfänger im Werra-Meißner-Kreis hat das Jobcenter vor dem Sozialgericht (SG) Kassel eine Niederlage hinnehmen müssen. In einem seit dem 19.09.2017 anhängigen und umfangreich geführten Eilverfahren hat das SG Kassel das Jobcenter Werra-Meißner mit Beschluss vom 24.11.2017 (Az.: S 10 AS 158/17 ER) verpflichtet, deutlich höhere Leistungen für Unterkunftskosten als bislang zu gewähren.
"Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung hat das Gericht Zweifel, ob die von dem Antragsgegner genannte und angewandte Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013, Endbericht vom November 2015, Werra-Meißner-Kreis noch aktuell ist und damit den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept entspricht."
Beschluss S 10 AS 158/17 ER vom 24.11.2017
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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