Möglichkeiten der Durchsetzung des eigenen Rechts gegenüber dem Jobcenter

„Der Alltag im Umgang der Leistungsträger mit Hartz IV-Beziehern ist geprägt von Ungerechtigkeiten, rechtswidrigen Bescheiden oder Versagen von zustehenden Leistungen. Der kleine Ratgeber der Bochumer Arbeitsgemeinschaft prekäre Lebenslagen zeigt Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen. Im Zweifel immer Hilfe suchen: Egal ob bei einem Anwalt, einer unabhängigen Beratungsstelle oder in Hartz IV Foren.“

In einer aktuellen Pressemeldung weist das Internetportal www.gegen-hartz.de auf massive Mängel und Schwachpunkte bei den Sozialbehörden hin.

Demnach werden durch unzureichende Sachaufklärung, Abweisung und selbst Falschinformationen Leistungsberechtigten zustehende Bedarfe vorenthalten.

Unter anderem heißt es in der Pressemeldung:

„In der Sozialhilfe hatte sich ein „Nebenrecht“ durchgesetzt, das nicht durch materielles Recht abgedeckt war, sondern sich aus Praxis, Rechtsprechung und Kommentaren entwickelt hatte. Das Gemeinste davon lautete: „Gelebt ist gelebt“ – und wenn Du nicht verhungert bist, warst Du auch nicht bedürftig. Für die Vergangenheit wurde nicht
geleistet, es galt das reine Gegenwartsprinzip.

Daraus entwickelte sich das, was in der Literatur „Sozialamtsbetrug“ genannt wurde: das Amt leistete widerrechtlich nicht, wurde aber später verurteilt (bzw. gab zuvor dem Antrag/Widerspruch statt), aber geleistet wurde trotzdem nicht, weil die fragliche Notlage längst vorüber war. Durch die Pauschalisierung der Leistung in allen Grundsicherungsbereichen und gewisse (unterschiedliche) Vermögensfreigrenzen ist aber die Möglichkeit des Haushaltens und der Überbrückung gegeben.“

Mehr unter . . .
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-moeglichkeiten-zur-rechtsdurchsetzung-900605.php

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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