kein schlüssiges Konzept
Mietobergrenzen im Märkischen Kreis
Es nervt. Immer wieder fragen Betroffene bei uns nach, weil ihnen beim Jobcenter falsche Informationen zu Mietobergrenzen, Umzugskosten und Erstausstattung gegeben werden.
Die Vorgaben für die Mietobergrenzen im Märkischen Kreis sind nicht gerichtsfest.
Die Prüfung des "schlüssigen Konzeptes" 2014 der Fa. Analyse & Konzepte ist seit Januar 2017 beim Landessozialgericht anhängig. Überprüfbare Roh-Datensätze wurden nie herausgegeben und das Konzept aus dem Jahr 2013 weist auf 65 Seiten Graphiken zur Mietwerterhebung Saalekreis 2012 (S. 45-57) aus. Quelle: www.analyse-konzepte.de
Das Landessozialgericht NRW lässt diese Klage links liegen und zieht neuere Klagen vor, wie die ausgeurteilten Aktenzeichen hinreichend erkennen lassen.
Auf diese Weise, beteiligt sich das Landessozialgericht - zumindest aus der Sicht der finanziell anhaltend Geschädigten Leistungsberechtigten - an, nun ja, ich nenne es Betrug.
"Politische Rechtsprechung" ist zugleich die Aufgabe der Gewaltenteilung.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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