Analyse & Konzepte
Mietkosten – viele Leistungsberechtigte bleiben die Betrogenen

Sie wissen es und sie lügen frech. Und das seit Jahren. Aber es bleibt nicht unbeobachtet. In einem mir vorgelegten Widerspruchsbescheid des Jobcenter Märkischer Kreis vom September 2020 war zu lesen:

„Die Nettokaltmiete von € 320,00 und die Betriebskostenvorauszahlung von € 40,00, zusammen € 360,00, überschreiten die Grenzen der Angemessenheit der Unterkunftskosten nach dem schlüssigen Konzept des Märkischen Kreises zur Angemessenheit von Unterkunftskosten für einen Einpersonenhaushalt in Iserlohn wie dem des Widerspruchsführers. Für angemessen zu erachten ist ein Betrag von € 350,50 für Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlungen.“

Das klingt fast überzeugend für Unwissende, ist aber inhaltlich eine Lüge mit der Absicht den Leistungsberechtigten um ihm zustehende Leistungen zu betrügen. Denn es darf als sicher gelten, dass jeder einzelne Mitarbeiter der Widerspruchstelle, sowie der Geschäftsführung eine Vielzahl von Klagen um Mietansprüche kennt, die das ungeprüfte Konzept des Märkischen Kreises zum Thema hat.

Bis heute gab es noch nie ein schlüssiges Konzept im Märkischen Kreis!
Die Schlüssigkeit einer rechtssicheren Miet-Obergrenze unterliegt der sozialgerichtlichen Prüfung. 

Wenn der Landkreis Vorpommern-Rügen mauert, . . .

Am 07.09.2020 hatte ich über Verschleierungsbemühungen im Landkreis Vorpommern-Rügen geschrieben. DieLinke vor Ort hat reagiert und es ermöglicht, dass ich fünf noch nicht veröffentlichte Urteile des SG Stralsund aus den Jahren 2018/2019 veröffentlichen kann.

Noch am 17.05.2017 wies die Eigenwerbung von Analyse & Konzepte 16 alte Entscheidungen des SG Stralsund auf. Keine davon war öffentlich zugängig gemacht worden. Aber die Aktenzeichen sind aus den Jahren 2009-2015.  Aus den hier veröffentlichten Urteilen ist ersichtlich, dass die inzwischen gründlich geprüften Konzepte ab 2013 alle nicht schlüssig waren.  Die davor waren kaum besser.
Das heißt: jede vollstreckte Mietkürzung war eine konkrete und Bezifferbare Vermögensschädigung durch vorsätzliche Irreführung. Der Straftatbestand des Betruges könnte erfüllt sein.

SG Stralsund, S 8 AS 260/16, 01.11.2018
SG Stralsund, S 8 AS 511/16, 01.11.2018
SG Stralsund, S 8 AS 487/17, 29.08.2019
SG Stralsund, S 8 AS 270/18, 17.10.2019
SG Stralsund, S 8 AS 273/18, 17.10.2019

Ähnliches steht auch dem Jobcenter Märkischer Kreis bevor.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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