Mangelhafte Gesetze provozieren Wut und Verzweiflung - Polizeieinsätze im Jobcenter
Jobcenter sind soziale Brennpunkte. Hier prallen Not und Verzweiflung auf dickhäutige Bürokratie, tote Statistik auf lebendige Menschen.
Bisweilen eskalieren die Ereignisse und vereinzelt kommt es zu Amokläufen, Bombendrohungen, Gewaltausbrüchen, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Und einige andere sterben leise durch Hungertod oder Suizid. Deutschland 2013.
Mit der tödlichen Messerattacke auf eine Jobcentermitarbeiterin in Neuss am 26.09.2012 wurden zwar die Bemühungen um Mitarbeiterschutz erhöht, aber leider ohne die tatsächlichen Ursachen anzugehen. So ist auch im Jobcenter Märkischer Kreis seit Februar 2013 ein Security-Dienst vor Ort.
Die konstruktive Kritik in einer Pressemitteilung der Polizeigewerkschaft nach dem Tod der Jobcentermitarbeiterin war unmissverständlich und wird wohl bis heute ignoriert:
Mangelhafte Gesetze provozieren Wut und Verzweiflung
"Der tödliche Messerangriff auf eine 32 jährige Mitarbeiterin der Arge Einrichtung in Neuss ist kein Einzelfall. Wir erinnern uns an den Angriff einer 39jährigen Frau in einem Frankfurter Jobcenter 2011, aber auch sonst nehmen die An- und Übergriffe auf die Beschäftigten dort stets zu. Die Gesetzeslage ist viel zu kompliziert und häufig weder einsehbar und geschweige dann nachvollziehbar."
[…]
"Die in den letzten Jahren hohen Quoten - zig hunderttausende Klagen - der erfolgreichen Widersprüche und Klagen belegen, dass der Gesetzgeber handeln muss. Die Betroffenen Menschen müssen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nachvollziehen können. Wenn es um die Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung alles andere als unvorhersehbar."
dpolg-nrw.de
Wie zutreffend diese Prognose ist, belegen drei aktuelle Fälle aus diesem Monat: In Oscherleben droht ein 34jähriger das Jobcenter mit einer Waffe aufzusuchen, und der Frust über das Jobcenter führte in Berlin und Hameln zu Bombendrohungen.
Davon war auch das Jobcenter Märkischer Kreis nicht ausgenommen. So wurden ausgerechnet im "Sanktionsrekordjahr" des Jobcenter Märkischer Kreis in den Medien zwei Vorfälle thematisiert: Am 29.07.2007 wurden etliche Fenster an der Agentur eingeschlagen, am 03.12.2007 wurden nach einer Bombenandrohung kurzfristig alle 15 Jobcenter-Filialen evakuiert.
Grund genug nachzufragen. Eine erste Anfrage wurde bereits 2007 abgewiesen.
Aber die Recherchen gehen weiter:
www.beispielklagen.de
dazu auch:
fragdenstaat.de
Als Indizien, dass weiterführende Unterlagen vorgehalten werden müssen, ist zu bedenken, dass
- Strafanzeigen bei Jobcentern, Staatsanwaltschaft und Polizei erfasst werden müssen
- Sachbeschädigung muss bei Jobcentern schon wegen der Abrechnung mit den Versicherungen erfasst werden und
- über Beleidigungen und Verbalattacken sind Geschäftsführung und Mitarbeitervertretung zu informieren.
- Die Einschaltung von Security-Mitarbeitern muss bereits aus wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sein
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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