Märkischer Kreis - Ein Mietspiegel, der soziale Spannungen fördert

"Leistungsempfänger müssen deutliche Reduzierung bei den Unterkunftskosten hinnehmen"

In der Dienstagsausgabe vom 16.09.2014 berichtete Thomas Pütter vom Iserlohner Kreisanzeiger (IKZ) in dem Artikel Ein Mietspiegel der soziale Spannungen fördert über Änderungen bei der Gewährung von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis.

Nachdem das Jobcenter Märkischer Kreis bereits seit Januar 2014 für „Neukunden“ lediglich geringere Kosten der Unterkunft (KDU) gewährt, und ab Juli auch „Bestandskunden“ mit weiteren Mietsenkungsverfahren unter Druck setzt, zieht nun auch der Märkische Kreis die Daumenschrauben deutlich an.

Jobcenter und Märkischer Kreis suggerieren dabei übereinstimmend, dass das
"Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis" von der Hamburger Firma „Analyse & Konzepte" gerichtskonform sei. Das ist falsch.

Klagen lohnt sich

Richtig ist, dass der „Endbericht Märkischer Kreis, vom November 2013“, (analog dazu auch das Konzept „Hochsauerlandkreis, Mai 2013“ etliche Schwächen aufweisen, die bereits in mehreren Verfahren einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt wurden.

Fakt ist auch, dass Konzepte der "Firma Analyse & Konzepte" bereits mehrfach von Sozialgerichten als unzureichend verworfen wurden und in mehreren Fällen wurden die beklagten Behörden in Einstweiligen Klageverfahren zur Weiterleistung in voller Höhe verpflichtet.

Mangelhafte und auch falsche Beratung beim Jobcenter

In der Vergangenheit hat sich viel zu oft gezeigt, dass Kunden des Jobcenter Märkischer Kreis in sogenannten Beratungsgesprächen über ihre Rechtsansprüche nachweisbar getäuscht und finanziell geschädigt wurden.

So wurden mehrfach Kunden über Folgekosten „ungenehmigter Umzüge“ im Unklaren gelassen, Umzugskosten wurden rechtswidrig verweigert, Zustimmungen zum genehmigungspflichtigen Wohnungswechsel verschleppt, Umzugsunternehmen nicht zeitnah bezahlt, so dass erste Unternehmen eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Märkischer Kreis ausdrücklich ablehnen, Umzugsbedingte Erstausstattungen wurden verweigert, Umzugshelfer um Ihre mickerigen Aushilfslöhne geprellt usw.

Zuzahlungen zur Miete bedeuten dauerhafte Unterschreitung des Existenzminimums

In einer enttäuschenden Entscheidung (1 BvL 10/12 ) hat das Bundesverfassungsgericht am 23.07.2014 den mehr als 6,2 Millionen Hartz IV-Beziehern fortgesetzte Verelendung zugemutet.
Dabei ist für Sozialrechtler, Sozialverbände, Sozialrichter und für alle Jobcentermitarbeiter offenkundig, dass eine Vielzahl der Betroffenen dauerhaft unter dem Existenzminimum leben muss. Etliche Betroffene zahlen z.B. Monat für Monat Mietanteile aus ihrer „Existenzsichernden Regelleistung“.

Kuriositäten

Die eigenwillige „Machtfülle“ der Jobcentermitarbeiter führt zu unglaublichen Erfahrungen. So berichtete www.gegen-hartz.de am 11.04.2014 von einer alleinerziehende Mutter, die wegen einer 1,78 Euro zu hohen Miete eine Umzugsaufforderung erhalten hatte.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/umzugsaufforderung-wegen-euro-zu-hoher-miete-90016050.php

Beratung kann helfen

Der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn bietet jeden Dienstag Gelegenheit zum Gespräch und jeden Donnerstag Rechtsberatung durch unseren Rechtsanwalt an. Termine können z.B. per Mail abgestimmt werden: aufrechtev () gmx.de

Sind Ghettoisierung und Wohncontainer die Zukunft der Armen?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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