Jobcenter Märkischer Kreis unter Beobachtung
Machtspiele oder Sozialverantwortung?
Post vom Jobcenter löst bei einer Vielzahl von Betroffenen konkrete Angstzustände aus. Das hat Gründe, die nur zum Teil durch psychische Überbelastungen und Erkrankungen ausgelöst werden. Schikane, Angst und Druck sind seit Einführung von „Hartz IV“ Mittel, um Menschen gefügig zu machen. (Milgram-Experiment)
„Sollten Sie die Zahlung nicht leisten oder den Vordruck nicht einreichen, müssen Sie mit der gerichtlichen Anordnung einer Erzwingungshaft
ohne nochmaliges vorausgehendes Anschreiben rechnen. Die Erzwingungshaft beträgt bis zu sechs Wochen, bei mehreren Geldbußen bis zu drei Monaten.“
Forderungen aus dem Bußgeldbescheid
Dieser psychische Druck entfaltete Wirkung.
Fehlende Mitwirkung wird Leistungsberechtigten häufig unterstellt, um existenssichernde Sozialleistungen vorzuenthalten oder zu kürzen.
Fehlende Mitwirkung kann aber nur vorliegen, wenn dem Leistungsberechtigten die Unterlagen, Abrechnungen oder auch Kontoauszüge tatsächlich vorliegen. - Was ich nicht habe, kann ich nicht weiterleiten! -
Im vorliegend geschilderten Fall wurde eine Nebenkostenabrechnung angefordert, die der Vermieter noch gar nicht erstellt hatte. Darüber wurde das Jobcenter telefonisch informiert. Unter dem Datum 31.05.2018 wurde eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 erstellt, die Übersendung des Erstattungsbetrages erfolgte mit weiterer Verspätung.
Die Aufrechnung der Erstattung erfolgte bereits ab September 2019, Zahltag 31. August 2019!
Ein Erstattungsbetrag der Abrechnung 2016 in Höhe von 109,75 € wurde erst am 17.07.2018 auf dem Konto gutgeschrieben und dem Jobcenter telefonisch mitgeteilt.
"Nach den bisherigen Feststellungen haben Sie im Juli 2018 ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016 erhalten.
Diesen Sachverhalt haben Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, denn Sie meldeten sich erst am 08.08.2018 nach Aufforderung zur Mitwirkung, letztmalig vom 19.07.2018, und teilten den Zufluss des Guthabens per Kontoauszug mit.
Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.08.2018 in Höhe von 109,75 Euro zu Unrecht erhalten."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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