„Mach Dich nackig!“ – Systematische Demütigungen durch Sozialbehörden?

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Es ist längst keine Seltenheit mehr, dass Leistungsberechtigte auf existenzsichernde Unterstützungen verzichten, weil sie mit Unmengen von Antragsformularen überfordert, mit Desinformationen überschüttet oder von Sachbearbeitern rechtswidrig abgewimmelt werden.

Nicht genug damit, dass bereits die Erstantragsformulare bis zu 16 Seiten lang sind, es muss auch noch eine Vielzahl weiterer Nachweise erbracht werden. Dabei wird der Anforderungskatalog stets begleitet von der Androhung bei unzureichender Mitwirkung die Leistungen vollständig zu versagen.

Die Grundsicherung der Stadt Iserlohn betreibt Abschreckung besonders wirkungsvoll. In deren
Anforderungskatalog heißt es ausdrücklich:
„zur Prüfung und Feststellung Ihres Anspruches werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen von Ihnen benötigt." Dann folgt eine Aufzählung von 39 Dokumenten. Und der Einfachheit halber wurden gleich alle ausnahmslos angekreuzt.

Unverheiratete werden auf diese Weise aufgefordert Scheidungspapiere vorzulegen, Kinderlose sollen Unterlagen über Unterhaltsansprüche einreichen, Frauen werden aufgefordert ein Vaterschaftsanerkenntnis (bei nichtehelichen Kindern) beizubringen und Männer ihren Mutterpass, Gesunde müssen einen Schwerbeschädigten-/Schwerbehindertenausweis beibringen und von alteingesessenen Deutschen fehlt der Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis.

Aber nicht nur die Grundsicherung, auch in Jobcentern wird die Leistungsgewährung oft monatelang verschleppt.

Die Sachbearbeiter handeln auf Anweisung und die Entscheider wollen nicht gesehen werden. Mir liegen jedenfalls mehrere solcher Beispiele von verschiedenen Sachbearbeitern vor. Also keine Einzelfälle. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese menschenunwürdige Praxis bald ändern könnte, bevor weitere Details öffentlich gemacht werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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