Kosten für Widersprüche und Sozialklagen im Jobcenter Hagen
Am 29.07.2013 ging beim Jobcenter Hagen eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. Die knapp gehaltene Antwort erfolgte erst heute - nach der Einschaltung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
„Mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde eine Klagewelle unerwarteten Ausmaßes losgetreten. In der Folge entstanden Kosten für verlorene Widerspruchs- und Klageverfahren. Es wird der Antrag gestellt, die im Folgenden benannten Kosten nach Monat und Jahr aufgeschlüsselt auszuweisen (2005-2012):
1. die Personalkosten der Widerspruchstelle und die jeweilige Mitarbeiterzahl
2. die Kostenerstattung für Rechtsanwälte in verlorenen Widerspruchsverfahren
3. die Kostenaufstellung für Anwälte in verlorenen Klageverfahren
4. die Gerichtskosten getrennt nach Sozialgericht, LSG, Verwaltungsgericht usw
5. welche weiteren Kosten entstehen im Zusammenhang mit OWi-Verfahren
Es wird vorausgesetzt, dass die Daten im Rahmen des internen Controllings ermittelt und zumindest zum Teil an die BA übermittelt wurden. Vorzugsweise können die Daten in digitalisierter Form übersandt werden.“
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-widerspruche-und-sozialklagen/
Und obwohl Begriffe wie „Mitwirkungspflicht“ und „Auskunftspflicht“ im Jobcenter Hagen als bekannt vorausgesetzt werden dürfen, missachtete das Jobcenter das Informationsfreiheitsgesetz jahrelang hartnäckig. Erinnerungen erfolgten 07.09.2013, 26.12.2014, 15.03.2015, 15.03.2015, 31.05.2015, 21.11.2015, 19.08.2016, 09.12.2016, 23.01.2017.
Am 09.03.2017 endlich erfolgte die Anrufung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Endlich fügte sich das Jobcenter der gesetzlichen Auflage und antwortete.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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