Beispielklage 025 - 100%-Sanktion
Konstruierten Sanktionen und Schikanen beim Jobcenter Märkischer Kreis
Am 13.04.2015 notierte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit eine 100%- Sanktion im Märkischen Kreis. Bereits am 27.05.2015 war das Thema erledigt. Ein Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren ist beim Jobcenter Märkischer Kreis eher die Ausnahme. Aber diesmal genügte es bereits, dass Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragte.
Die 100%-Sanktion war so offensichtlich rechtswidrig, dass es genügte, vom Beklagten Jobcenter Märkischer Kreis eine Stellungnahme anzufordern. Das Verfahren S 60 AS 1737/15 ER war beendet, bevor es richtig begonnen hatte.
Die hier vorgelegte Klage stellt in so fern eine Besonderheit dar, weil sich der verantwortliche Jobcentermitarbeiter Herbert K. über Jahren bemühte, etliche Erwerbslose mit konstruierten Sanktionen und Schikanen zu überziehen. Bereits mehrfach hatte er vergeblich versucht, den Klageführer zu züchtigen und auch durch Falschinformationen finanziell zu beschädigen. Weder der Sachgebietsleiter in Hemer, noch die Geschäftsführung in Iserlohn haben dem Mann nachhaltig Einhalt geboten. Selbst etlichen Kollegen missfällt dessen Arbeitsweise.
Statt dessen wurde auf Betreiben des Aggressors durch den stellvertretenden Geschäftsführer Quenkert ein einjähriges Hausverbot gegen den Erwerbslosen erlassen. Allerdings wird sich nachweisen lassen, dass dies rechtsgrundlos erfolgt ist, weil dieser nach Möglichkeit nur noch in Begleitung eines Beistandes Termine wahrnimmt.
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 60 AS 1737/15 ER, 01.06.2015
Das aktuell gegen mich verhängte Hausverbot entbehrt zwar jeder ernsthaften Grundlage verschafft mir aber die Zeit, einige längst zur Veröffentlichung bestimmte Beispielklagen aufzuarbeiten.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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