Klage vor dem Verwaltungsgericht wird eingereicht
In der vergangenen Woche hat das Schulbündnis aus SPD, Grünen, FDP und Linken ein Gutachten vorgelegt, das das Bürgerbegehren gegen den Bau einer 2. Gesamtschule in Hennen, für das sich 8045 Bürgerinnen und Bürger per Unterschrift ausgesprochen haben, als ungültig erklärt, weil „es zu spät kommt“ (wir berichteten).
Das Gutachten teilt nicht die Auffassung von Bürgermeister und Verwaltung, die das Bürgerbegehren für rechtmäßig empfinden.
Das Schulbündnis hat in der Ratssondersitzung nach einer äußerst hitzig geführten Debatte die entsprechende Verwaltungsvorlage abgelehnt.
Paul Ziemiak, einer der drei Initiatoren des Bürgerbegehrens, hat umgehend mitgeteilt, dass er alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wird, um die Errichtung einer 2. Gesamtschule in Hennen zu verhindern.
In einem Gespräch mit dem STADTSPIEGEL machte Ziemiak am Dienstag deutlich, dass er sich zusammen mit seinen beiden Mitstreitern „von einer renommierten Anwaltskanzlei beraten lässt“. Ziel ist, „möglichst schnell vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage einzureichen.“ Dazu benötigen die Bürgerbegehren-Initatoren allerdings noch den schriftlichen Bescheid der Stadt, dass das Bürgerbegehren von der Ratsmehrheit abgelehnt worden ist. „Der Bescheid liegt uns noch nicht vor“, so Ziemiak. Interessant ist in diesem Zusammenhang, „dass bei uns noch kein Antrag auf Errichtung einer 2. Gesamtschule vorliegt“, stellte Christoph Söbbeler, Pressesprecher beim Regierungspräsidenten in Arnsberg, am Montagmorgen gegenüber dem STADTSPIEGEL fest. In der Tat fehlen wichtige Einzelheiten. Eine Machbarkeitsstudie, die das Büro Assmann zurzeit erstellt und deren Inhalt in einen Baubeschluss münden muss, enthält wichtige Bestandteile für einen Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidenten.
Nach STADTSPIEGEL-Informationen wird in der zuständigen Verwaltungsabteilung aber schon an einem Szenario nach dem Baubeschluss gearbeitet.
Autor:Rainer Tüttelmann aus Iserlohn |
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