Keine Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren?
Geprüft wird im Rathaus, ob das Begehren der Iserlohner Bürgerinitiative für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung (BI) zugelassen werden darf. Vertreter der BI überreichten Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens 6241 Unterschriften. Erklärtes Ziel ist die Neuordnung der Stellplatzsituation in Barendorf, wobei dieser Umweg eingeschlagen wird, um den geplanten Moscheebau zu verhindern. Erneut betonte Dr. Ahrens gegenüber den BI-Vertretern, dass der geplante Moscheebau politisch nicht zustimmungsfähig ist, sondern ein Vorgang, der sich nach dem Planungs- und Baurecht ergibt. Der Rat tagt am Dienstag, 23. November, und muss sich möglicherweise noch einmal mit der Thematik befassen.
Meine Meinung: Über 6000 Unterschriften, also erheblich mehr als die geforderten sechs Prozent der Wahlbeteiligten, haben die Verantwortlichen der Iserlohner Bürgerinitiative für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung an Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens überreicht.
Um dem Bürgerbegehren aber stattzugeben, fehlt meiner Meinung nach ein Ratsbeschluss sowohl in Sachen Parkplatzordnung im Bereich Barendorfer Bruch als auch in Sachen Moschee-Bau.
Wenn die Verantwortlichen in der Verwaltung zu dem Ergebnis kommen, dass der Wunsch nach einem Bürgerbegehren abgelehnt werden muss, kann ich dies aus rein formellen Gründen sehr gut nachvollziehen.
Das wird die BI-Aktivisten nicht zufriedenstellen. Gleichwohl gibt es eben auch gesetzlich verankerte Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren.
Autor:Rainer Tüttelmann aus Iserlohn |
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