Prozess um Hartz-IV-Betrug:
Kein Pardon bei falschen Angaben
In einem Beitrag vom 03.01.2020 von Siegfried Sebelka von der mainpost berichte er über ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrug gegen eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.
Drei Jobcentermitarbeiter waren als Zeugen vorgeladen worden. Die behauptete Überzahlung in Höhe von rund 1.660,00 € lag bereits 5 Jahre zurück und war längst zurückgezahlt worden. Dementsprechend konnten sich die Zeugen nicht an den Fall erinnern. Laut Strafanzeige hätte die Frau über 9 Monate eine zweite Nebentätigkeit nicht gemeldet. Immerhin eine behauptete Überzahlung von monatlich 185,00 € Allerdings war der behauptete Schaden in einem Widerspruchsverfahren bereits um 600 Euro reduziert worden. Bereits bei diesen wenigen Fakten erscheint das Strafmaß von 500,00 € unangemessen.
Siegfried Sebelka schreibt:
„In der Regel folgen den Anzeigen aus dem Job-Center auch Verurteilungen. Dabei geht es fast immer um falsche oder unvollständige Angaben, die Kunden bei ihren Anträgen auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gemacht haben. Als Folge überweist das Job-Center mehr Geld, als den Betroffenen zusteht. Fliegt das auf, gibt es kein Pardon: Eine Anzeige ist die Regel, und eine Verurteilung auch.“
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Kein Pardon bei falschen Angaben
Eine mutige Behauptung. Würde ein solcher Maßstab in einem funktionierenden Rechtsstaat ohne Ansehen der Person geahndet, so würde ich meinen, würde nicht nur die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis inhaftiert. Seit Jahren behauptet die Geschäftsführung z.B. Mietobergrenzen ohne gerichtsfeste Überprüfung und vollstreckt selbstherrlich Kürzungen aus dem Existenzminimum ohne Rechtsgrundlage.
Manchmal verhelfen die Sozialgerichte betroffenen Klägern zu ihrem Recht. Nur einige wenige Kläger gestatteten mir die anonymisierte Veröffentlichung Ihrer erfolgreichen Klagen unter beispielklagen.de. Der Sozialleistungsbetrug findet zwar Hundertfach statt, entschädigt werden aber nur die Kläger. Gegen die Verantwortlichen wird bisher nicht ermittelt. Die Ungleichbehandlung werte ich als eine offene Verachtung der Rechtsstaatlichkeit.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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