Analyse & Konzepte
Jobcenter Werra-Meißner zahlte jahrelang zu wenig Miete

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Das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis - Endbericht vom März 2014“ war 62 Seiten lang und diente jahrelang zur Kürzung der Kosten der Unterkunft durch Kleinrechnen der Mietobergrenzen. Einer gründlichen sozialgerichtlichen Prüfung hielt das Konzept nie stand wie sich jetzt endgültig zeigen sollte.

Die Klägerin wird durch den Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam vertreten.  Das Sozialgericht Kassel hatte das Jobcenter bereits 2018 zur Zahlung vonmonatlich 343,20 Euro verurteilt – und damit begründet, dass das A+K-Konzept
unzureichend sei.

Jobcenter zieht Berufung zu Wohnkosten vor Landessozialgericht zurück

„Laut Kreissprecher Jörg Klinge hatte die Frau im Jahr 2016 allein in einer 71 Quadratmeter großen Wohnung gewohnt. Nach dem Konzept für die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter übernehmen muss, hätten ihr nur 50 Quadratmeter zugestanden. Daher zahlte das Jobcenter nicht die vollen Wohnkosten (375 Euro), sondern nur einen Anteil (275 Euro). Das Konzept war von der umstrittenen Firma „Analyse + Konzepte“ (A+K) erstellt worden.“ 
werra-rundschau

https://www.beispielklagen.de/bilder2/KDU_Eigenanteil_2019_2020.jpg
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Der Märkische Kreis hat ebenfalls seit 2014 einige Konzepte der Hamburger Firma gerichtsanhängig. Die Grafik zeigt eindrucksvoll welche Mietkosten auf die Leistungsberechtigten abgewälzt werden.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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