vermeidbare soziale Kontakte aussetzen . . .
Jobcenter schicken Menschen trotz Corona-Krise weiter in Maßnahmen

Dieses Foto ist wohl hoffentlich nur ein Fake . . . ?

"Während die Arbeitsagenturen und Jobcenter seit gestern (Anm. 18.03.2020) bundesweit für den Besucherverkehr geschlossen sind, müssen Teilnehmer einer Maßnahme diese weiterhin besuchen.

Während die Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern in ihrer Ansprache an die Nation eindringlich dazu aufforderte, das soziale Leben auf eine absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu minimieren, müssen offenbar Erwerbslose weiterhin an Maßnahmen teilnehmen. Eine Entschuldigung, dass man aus Angst vor einer Ansteckung zur Zeit nicht mehr teilnehmen möchte, reicht offenbar nicht aus."
gegen-hartz.de

Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit

"Wir arbeiten für Sie weiter - auch wenn die Türen geschlossen sind

Persönlicher Kontakt im Notfall möglich
Geldauszahlung ist sichergestellt
Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.  

Um dies zu gewährleisten und die Gesundheit aller zu schützen, gibt es ab heute (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.

Der persönliche Kontakt ist im Notfall möglich. Wie und wo, erfahren Sie über die regionale Presse und über Aushänge an den Gebäuden.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung." (17.03.2020)

Nachhilfeunterricht für das Bildungszentrum Nordost zeigt Wirkung

Das www.bildungszentrum-nordost.de hat dazu gelernt. 
Als der Artikel bei gegen-hartz.de erschien, wirkte der Internetauftritt mit dem kessen Auftritt:  "WIR ÜBERNEHMEN VERANTWORTUNG" wie blanker Hohn.

Heute ist die Startseite mit einer Meldung überblendet:
"Corona-Virus Aktuelle Informationen für Teilnehmende (Stand 18.03.2020)
Wir sind für Sie da und wollen Sie auch weiterhin beruflich voranbringen.

Mit Verordnung der Landesregierung sind ab 18.03.2020 alle Zusammenkünfte im Rahmen von Bildungsmaßnahmen untersagt. Wir bitten Sie daher, nur in Notfällen persönlich in unseren Bildungseinrichtungen zu erscheinen. Unsere Mitarbeiter sind weiterhin für Sie vor Ort und stehen Ihnen telefonisch, per Mail oder per Post zur Verfügung.

Bis auf Widerruf sind Sie weiterhin Teilnehmende in Ihrer Bildungsmaßnahme und zur Mitwirkung verpflichtet. Für jeden Teilnehmenden stellen wir individuelle alternative Lernangebote zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass die bereitgestellten Angebote als verbindlicher Ausgleich zu Ihrer individuellen Präsenzzeit in der Bildungseinrichtung gelten. Es werden Lernerfolgskontrollen von unseren Mitarbeitern durchgeführt und ggf. die Beruflichen Schulen in den Umsetzungsprozess eingebunden. Die Regelungen zur Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit gelten unverändert fort.

ACHTUNG: Sofern Sie nachweislich am Corona-Virus erkrankt sind, bitten wir um unverzügliche Mitteilung."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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